
Obwohl eine Rentnerin im Rollstuhl den Kehrrichtsack nachweislich nicht selbst „unsachgemäß“ entsorgt haben kann, weil sie im Rollstuhl sitzt, wurde zur Strafe Haft angeordnet, berichtet Polizeibericht.ch im Zuge der Polizeimeldungen von heute.
Die betagte Dame Klara W. bekommt die ganze Härte der Schweizer Justiz zu spüren.
„Auch alte Menschen müssen sich an Gesetze halten“ zitiert die Boulevardzeitung Blick das zuständige Statthalteramt.
Strafe muß sein
Trotz eines ärztlichen Attestes, daß die Dame gar keinen Kehrrichtsack tragen kann und trotz der Tatsache, daß die betagte 79jährige seit 2007 das Haus nicht mehr verlassen konnte, zeigt sich die Schweizer Justiz unerbittlich.
Der Blick empört sich – wohl zurecht – über die sog. Schweizer Müll-Affäre und schreibt von zwei anderen Justiz-Beispielen aus der Praxis des ansonsten weltweit (!) mildesten Schweizer Strafrechts:
„Die milden Urteile der Schweizer Kuscheljustiz sind bekannt: