
(Willkür.ch) «Keine Gnade für juristische Laien», titelte der Schweizer Beobachter im Oktober 2007 zu einem absoluten Skandalurteil bzw. einem ziemlich abgehobenen Entscheid des höchsten Schweizer Gerichts.
Auslöser des Unrechtsurteils des Bundesgerichts (ja, auch sowas gibt es und deshalb ist es wichtig, daß es Menschen gibt, die sich zur Wehr setzen gegen Richterwillkür) war eine falsche Rechtsmittelfrist, welche ein tessiner Appellationsgericht auf einem Urteil vermerkt hatte:
30 statt 10
Dreißig statt zehn Tage. Die nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin vertraute dieser Angabe und intervenierte erst nach Ablauf von zehn Tagen. Das Bundesgericht trat auf das Rechtsmittel in der Folge nicht ein.
Die Willkür-Begründung:
Die juristisch nicht beschlagene Frau hätte ja durch einem Blick in die schweizerischen Gesetzbücher den Beamten-Fehler ganz einfach erkennen können.
Schließlich hat ja jeder Schweizer Bürger und Ausländer wie ein Anwalt alle Gesetzesbücher erstens im Schrank und weiß zweitens, wo er nachschlagen muß.
Beamtenmauschelei
Der Schweizer Beobachter gibt wieder:
„Der Aufschrei in der Fachwelt wie auch in den Medien war groß. Im Juni vergangenen Jahres stieß die NZZ zufällig darauf, dass dieser umstrittene Entscheid nicht in die amtliche Sammlung der Bundesgerichtsentscheide aufgenommen worden war – anders als damals angekündigt. Der Grund dafür ist jetzt klar: Das Gericht hat sich eines Besseren besonnen und ist in einem neuen Entscheid zum gegenteiligen Ergebnis gekommen.“
Das Bundesgericht korrigierte seinen skandalösen Richterentscheid und der Beobachter kommentiert süffisant aber wahrheitsgemäß:
„Vielleicht sind die juristisch gebildeten Richter nun aus eigenem Interesse zum Schluss gekommen, daß ihnen ihr langjähriges Studium der Gesetze gegenüber Laien einen Wissensvorsprung verschafft haben sollte.“