Das umstrittene Anti-Rassismus-Gesetz bzw. die sog. Anti-Rassismus-Strafnorm in der Schweiz ist immer wieder in der Diskussion.

Wo die Antirassismus-Strafnorm wirkt und wo nicht bzw. wo sie nicht gilt, das kann man in einer Polizeimeldung der Kantonspolizei Basel bzw. einer Medienmitteilung der Kapo Basel, die von der Staatsanwaltschaft Basel stammt, nachlesen (beides, Kapo und Stawa =  Sicherheitsdepartement Basel).

Die Webseite Propagandadelikte.de schreibt über ein deutsches Pendent, die Propagandadelikt-Paragraphen bzw. sog. politische Straftaten denn auch: „In verschiedenen Ländern gelten verschiedene Delikte als sog. „Propagandadelikte“ oder werden verschiedene Aussagen – insbesondere die Leugung oder Verharmlosung von in Gesetzen festgeschriebenen historischen Tatsachen – durch sog. Gesinnungsstrafrecht als Volksverhetzung oder als andere sog. politische Straftaten verfolgt.“

./.

„Sofort ins Auge sticht, daß in verschiedenen Ländern völlig unterschiedliche Delikte als sog. Propagandadelikte oder Leugnungs- und Verharmlosungsstraftatbestände geahndet werden.“

Wozu dienen also eigentlich genau Anti-Rassismus- und Propaganda-Delikt-Strafnormen?

Die konservative Webseite Winkelried.info befaßt sich aktuell mit dem Anti-Rassismus-Gesetz und schreibt, daß derartige Strafnormen immer gegen den politischen Gegner derer gerichtet sind, die sie erschaffen. Ein Auszug:

„Laut dem aktuellen Grundsatzentscheid gelten solche Aktivitäten neu als öffentlich, wenn sie außerhalb eines engeren privaten Rahmens (8 Personen) stattfinden. Als privat würden dabei Äußerungen gelten, «die im Familien- oder Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld» gemacht werden.

Kritiker behaupten, das seither die Meinungsfreiheit in der Schweiz abgeschafft, oder zumindest stark eingeschränkt sei. Sie vergessen dabei, daß schon vorher der Jugendschutz, die Sittlichkeit und die Ehrverletzung der Meinungsfreiheit Grenzen setzte.

Beitritt zur Rassendiskriminierungskonvention

Einen besonderen Anlaß für das Gesetz gab es nicht. Rassistische Gewalt war nie ein wirkliches Problem.

Rest des Berichts auf Winkelried.info