Obwohl eine Rentnerin im Rollstuhl den Kehrrichtsack nachweislich nicht selbst „unsachgemäß“ entsorgt haben kann, weil sie im Rollstuhl sitzt, wurde zur Strafe Haft angeordnet, berichtet Polizeibericht.ch im Zuge der Polizeimeldungen von heute. Die betagte Dame Klara W. bekommt die ganze Härte der Schweizer Justiz zu spüren. „Auch alte Menschen müssen sich an Gesetze halten“ zitiert …
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