Lateinische Rechtsgrundsätze

Audiatur et altera pars.
Man höre auch die andere Seite.

Actus non facit reum nisi mens sit rea.
Keine Schuld ohne Bewußtsein der Schuld.

Einer der bekanntesten römischen Rechtsgrundsätze:

In dubio pro Reo.
Im Zweifel für den Angeklagten.

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