Die heute vom Bundesrat beschlossenen Grundsätze für eine Änderung des Kartellgesetzes sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Problem der „Hochpreisinsel Schweiz“ wird damit aber nur ungenügend gelöst. Die SKS fordert deshalb eine rasche Behandlung der Motion 11.3984 und äußert sich wiefolgt:

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüßt grundsätzlich den heute vom Bundesrat präsentierten Entwurf zur Änderung des Kartellgesetzes.
Mit dem Verbot von harten horizontalen und vertikalen Absprachen würde die Schlagkraft der Wettbewerbsbehörden erhöht – denn sie müßten, im Gegensatz zur heutigen Praxis, nicht mehr die wirtschaftliche „Erheblichkeit“ von Wettbewerbsabreden nachweisen.
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates vermag SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo (SP) trotz dieser Verbesserung nur bedingt zu überzeugen: „Das Problem, daß Schweizer Konsumenten und Unternehmen beim Import von Produktionsmitteln und Konsumgütern zu hohe Preise zahlen müssen, würde mit dieser Gesetzesänderung nur ungenügend gelöst.“
Aus diesem Grund hat sie einen Vorstoß (Motion 11.3984) eingereicht, der genau dort den Hebel ansetzt. Dieser Vorstoß wurde am 21. Dezember 2011 vom Nationalrat angenommen. „Stimmt nun auch der Ständerat zu, soll der Bundesrat die vorgeschlagene Regelung umgehend umsetzen“, fordert Birrer-Heimo.
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