Die größte Innovation wäre, die jährlich 5.000 Seiten (!) an neuen Gesetzen, mit denen Jahr für Jahr die KMU erdrosselt werden, zu dezimieren oder wenigstens diesem krassen Wachstum an immer neuen Gesetzestexten und Vorschriften Einhalt zu gebieten. Oder Behördenterror und Behördenwillkür, z. B. von Steuerämtern, einen Riegel zu schieben.

Nun gibt es weitere stattliche 60 Millionen Franken für Innovationsförderung. Was verbirgt sich hinter dem schönklingenden Begriff in Wahrheit?

Und: Wer erhält diese großen Summen,

Der innovative Jungunternehmer von nebenan? Eine innovative Internetpionierin? Oder ein innovativer Biobauer? Ein wirklich innovativer Kleinunternehmer, der den Wettbewerb im Internet- und Telefonmarkt fördert?

Alles falsch.

Mit welchem Recht schiebt der Bundesrat in planwirtschaftlichen Maßnahmen, welche den Decknamen "Innovationsförderung" tragen, Großen Gelder von Kleinen (der Allgemeinheit) zu?
Mit welchem Recht schiebt der Bundesrat in planwirtschaftlichen Maßnahmen, welche den Decknamen "Innovationsförderung" tragen, Großen Gelder von Kleinen (der Allgemeinheit) zu?

Die Innovationsförderung verdient ihren Namen nicht. Das Wort ist Neusprech-Zauber in Reinform.

Denn: Eher würgt die angebliche Innovationsförderung – in Tat und Wahrheit nichts anderes als eine planwirtschaftliche Maßnahme – wirkliche Innovationen ab und verzerrt überdies den Wettbewerb zuungunsten der kleinen und innovativen Unternehmen.

Denn: Nur Großkonzerne oder von Großkonzernen ausgehaltene Firmen, die sich einen großen Bürokratie- und Formularkrieg leisten können, kommen in den Genuß dieser „Fördergelder“, welche die Allgemeinheit bezahlt.

Über 97 % der Firmen sind jedoch KMU und diese schaffen über 99% aller in der Schweiz geschaffenen Arbeitsplätze. Es ist unsinnig, die, welche ohnedies schon groß sind, mit noch mehr Millionen (welche zuvor von den Kleinen genommen wurden) zu stopfen.

Der Bundesrat wäre daher gut beraten, solche Planwirtschaftsaktionen zu lassen. Doch er teilt heute abend mit:

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ermächtigt, für die Innovationsförderung einen Nachtragskredit für 2012 in der Höhe von 60 Millionen Franken zu beantragen. Die Krediterhöhung für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist erforderlich, um im Jahr 2012 die Auswirkungen des Sonderprogramms zur Innovationsförderung von 2011 sowie den Zahlungs-Rückstau aus der regulären Projektförderung bewältigen zu können.

Totgesagte leben länger: Planwirtschaft zieht immer mehr in der Schweiz ein
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Die KTI registriert momentan einen außerordentlich hohen Gesucheingang, welcher unter anderem ein Resultat der Sondermaßnahmen ist. Rund ein Drittel der in 2012 eingegangen Projekte stammen von Gesuchstellern, die ihr Gesuch aus den Sondermaßnahmen bei der regulären Projektförderung erneut eingereicht haben.

Damit die besten dieser Projekte unterstützt werden können, beantragt der Bundesrat beim Parlament mit der Botschaft zum Nachtrag I einen Zusatzkredit von 40 Millionen Franken. Um zudem den Zahlungsrückstau aus der regulären Projektförderung Rechnung tragen zu können, wird dem Parlament eine Aufstockung des Voranschlagskredits von 20 Millionen Franken unterbreitet. Der beantragte Nachtragskredit beläuft sich somit insgesamt auf 60 Millionen Schweizer Franken. Das Parlament wird darüber während der Sommersession beraten.

Bundesrat und Parlament hatten der KTI im September 2011 im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke zusätzliche 100 Millionen Franken für Innovationsmaßnahmen zugesprochen.

Diese Maßnahmen haben in der Schweiz eine große Innovationswelle ausgelöst, so der Bundesrat.

Beispiele für angebliche „Innovationen“ (was für ein schwammiger Begriff: Was versteht der Bundesrat eigentlich unter einer Innovation bitte?) bleibt die Medienmitteilung der Presseabteilung des Bundesrats schuldig. Nicht ein einziges Beispiel (!) für eine angebliche Innovation wird genannt.

Zwischen dem 13. Oktober und dem 15. Dezember 2011 gingen 1064 Projektgesuche bei der KTI ein, 246 davon wurden von den Experten bewilligt. Aufgrund des enormen Echos und des knappen zeitlichen Rahmens konnten 519 Gesuche nicht evaluiert werden. Die 100 Millionen Schweizer Franken haben damit für die Bearbeitung von rund der Hälfte der eingegangenen Projektgesuche gereicht.

Wenn Geld nach dem Gießkannenprinzip Innovationen auslösen würde, wenn planwirtschaftliche Maßnahmen anstatt privater Initiative Innovationen auslösen würde, dann wäre der Kommunismus erfolgreich gewesen. Das war er aber nicht.

Daher steht nur zu hoffen, daß das Parlament einer weiteren Geldschleuder an uninnovative Großunternehmen unter den Decknamen „Frankenstärke bekämpfen“ und „Innovationsförderung“ eine deutliche Absage erteilen wird!