Der 28. Marken-Beschwerdesenat des deutschen Bundespatentgerichtes hat am 14. November 2012 entschieden, daß das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist.

Das Zeichen „M“ ist zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung für „Sportwagen“ (Klasse 12) beimißt, so die Ansicht des Gerichts.
Zum anderen ist „M“ auch nicht für die Konkurrenten der Anmelderin freihaltebedürftig.
Zwar enthält die EG-Richtlinie 2007/46/EG vom 5. September 2007 eine Klassifizierung für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern. Diese Klassifizierung wird mit „Klasse M“ bezeichnet.
In Alleinstellung wird der Buchstabe „M“ jedoch vom Fachverkehr nicht zur Beschreibung von Personenkraftwagen, zu denen auch „Sportwagen“ gehören, verwendet und benötigt, sondern nur in der Wortkombination „Klasse M“, so das Gericht weiter.
Also heißt es jetzt vorsichtig _it diese_ Buchstaben. Im geschäftlichen Verkehr ist somit in Deutschland per sofort fortan in Bezug auf Sportwagen von der Benützung des fraglichen Buchstaben „M“ aus markenrechtlichen bzw. patentrechtlichen Gründen abzuraten.
Wir gehen da doch gleich _al mit gute_ Beispiel u_sichtig voran. Nicht, daß wir noch verklagt werden wegen der Verwendung vom _.
Schließlich überni__t die Schweiz ja sogut wie täglich deutsches und EU-Recht (schleichender EU-Beitritt), sodaß es auch in der Schweiz gefährlich werden könnte, diesen Buchstaben in Texten zu_ Thema Auto zu verwenden.
Wie schreibt man jetzt eigentlich das Wort Auto-Ver_ittler? Oder mit der Verwendung des _s bei historischen Schweizer Autos? Hm.
Mehr zum Thema Geistiges Eigentum hat es auch auf Wer-hats-erfunden.ch