Der 28. Marken-Beschwerdesenat des deutschen Bundespatentgerichtes hat am 14. November 2012 entschieden, daß das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen „M“ ist zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung für „Sportwagen“ (Klasse 12) beimißt, so die Ansicht des Gerichts. Zum anderen ist …
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