Daß Webdienste (Twitter-Revolution, Facebook-Revolution) nichts weiter sind als Hilfsmittel zur besseren Überwachung und Strafverfolgung, führt Blogger Nachtwächter hier an.

Twitter: Twitschert auch Staatsanwälten und Richtern...
Twitter: Twitschert auch Staatsanwälten und Richtern…

Der Fall ähnelt dem des als sogeannter Kristallnacht-Twitterer bekanntgewordene Twitterer.

Worum es geht, das berichtet der deutsche Webdienst Heise.de:

Ein Gericht setzte durch, daß Twitter bereits nicht mehr verfügbare „tweets“ herauszugeben habe, die der Nutzer schon gelöscht hatte.

Anhand dieser Twitter-Nachrichten sah es das Gericht nun als erwiesen an, daß der Aktivist während einer Demonstration die Aufforderung der Polizei, die Straße zu räumen, sehr wohl gehört hatte.

Der Links-Aktivist ist offenbar bewußt unter Inkaufnahme von Haft in den Prozeß gegangen und zwar aus Prinzip.

Nach der Entscheidung des Gerichts erklärten er und sein Anwalt, es sei ihnen gar nicht um den eigentlichen Vorwurf, sondern um Frage des Umgangs mit den gelöschten Twitter-Mitteilungen („tweets“) gegangen.

Einige Tage gemeinnütziger Arbeit seien nicht so wichtig, wie die Schaffung eines Präzedenzfalls dafür, wie mit solchem Material verfahren werde.

Fest steht nun: Selbst, wenn also eine Twitter-Mitteilung nicht für Aufruhr gesorgt hatte wie im Fall des sogenannten Kristallnacht-„tweets“: Twitter stellt Gerichten zu Beweiszwecken „tweets“ zur Verfügung.

Wer also zum Beispiel als Linksxtremist auf Twitter mit seinen Taten prahlt, muß zwar in der Schweiz sicher keine Journalisten fürchten (die freuen sich bei sowas in der Regel), aber auch schweizerische Strafverfolgungsbehörden dürften für sich das gleiche Recht in Anspruch nehmen wie ausländische. Twitter ist schließlich Twitter.

Ob durch die neue Möglichkeit der Strafverfolgungsbehörden, auf alles zugreifen zu können einschließlich auch gelöschter Nachrichten auf Twitter allerdings unverhältnismäßige und totalitär anmutende (der unverhältnißmäßige Gebrauch solcher Maßnahmen ist eigentlich für totalitäre Regime wie DDR, Turkmenistan, Nordkorea, Iran etc. typisch) Hausdurchsuchungen vermieden werden, steht in den Sternen.

Im Falle des Kristallnachttwitterers ging die Staatsanwaltschaft Zürich hin und ordnete sogar eine Durchsuchung an, obwohl der Urheber der Twitter-Mitteilung öffentlich erklärte, daß er diese verfaßt hatte.

Beitrag zur Sache auf Heise.de