… aber wenn wegen jeder Äußerung oder Satire, die möglicherweise ein Verstoß gegen die Antirassismusstrafnorm darstellen könnte, Polizei und Staatsanwaltschaft aufgeboten werden, ist die mindestens so fragwürdig.

Komischerweise nie, wenn Schweizer von angeblichen oder tatsächlichen Beleidigungen betroffen sind oder Deutsche. So titelte der Blick einmal: „Wieviel Deutsche verträgt die Schweiz?„.
Niemand klagte. Auch keine Staatsanwaltschaft trat von sich aus auf den Plan und leitete eine Strafuntersuchung ein. Es war soger eine Serie. Die Überschrift kam lange Zeit auf der Titelseite der größten Schweizer Zeitung.
Man stelle sich einmal vor, die Schlagzeile wäre gewesen: „Wieviel Jugos verträgt die Schweiz?“ oder „Wieviel Schwarze verträgt die Schweiz?“.
Die Journalisten hätten sich die Finger wund-geschrieben und im Blätterwald hätte es gerauscht. Zudem wäre natürlich die Staatsanwaltschaft aktiv geworden.

Oder auch die Blondinen-Witz-Serien. Geschmacklos, doch es tritt keine Staatsanwalt auf den Plan. Nehmen wir mal an, es wären Witze nicht über Blondinen, sondern über Rasterlocken-Träger. Sofort wäre hellste Empörung da und alle würden rufen: Rassismus! Rassismus! Rassismus! Das ganze würde in allen Tamedia-Gazetten breitgewalzt. Pfarrer würden sich zu Wort melden. Amnesty International würde geifern. Menschenrechtler sich empören. Die Schweiz würde weltweit mal wieder als angeblich rassistisches Land bezeichnet. Usw. usf.
Die Frage ist: Wo ist eigentlich der Unterschied, ob eine Zeitung Blondinenwitze abdruckt oder Witze über Rasterlockenträger? Es gibt keinen. Außer bei der Anwendung des Gesetzes, der Antirassismusstrafnorm.
Wo ist der Unterschied, ob eine Zeitung auf der Titelseite der Frage nachgeht, wieviel Deutsche die Schweiz verträgt oder wieviel Marokkaner? (zum Beispiel) Es gibt keinen. Außer, daß im einen Fall nichts passiert, im anderen Fall öffentliche Empörung da ist und sogar strafrechtlich sofort Verfahren eröffnet werden.
Man sollte Rassimus, wenn man solche Gesetz erläßt wie das Antirassismusgesetz, dann auch in allen Fällen gleich anwenden. Und begreifen, daß Rassismus viele Erscheinungsformen kennt. Es gibt durchaus beide Seiten. Auch Rassimus gegen Inländer zum Beispiel. Jüngst hat ein Iman gesagt, alle, die nicht an Allah glauben, seien niedriger als Tiere. Die Staatsanwaltschaft Basel sprach ihn frei.
Das sei nicht rassistisch.
Abschließend sei zu sagen, daß Tendenz, jedes Jahr für Alles und Jedes neue Gesetze zu schaffen, verheerend ist. Nur Juristen können sich darüber freuen. Und Staatsanwälte, Richter und andere ähnlichgelagerte Leute, die sich vom Staat bzw. den steuerzahlenden Bürgern bezahlen lassen.
Warum ist das Antirassismusgesetz völlig überflüssig? Weil Rassismus schon vorher in der Schweiz strafbar war – wie in anderen Ländern auch, die kein solches Spezialgesetz kennen. Es gab und gibt z. B. die Ehrverletzung (hochdeutsch Beleidigung).
Diese Gesetze reichten völlig aus, um Rassismus wirksam zu bekämpfen. Jetzt hat man eine Anti-Rassismus-Strafnorm. Die Abgrenzung ist sehr schwierig. Was ist eine Rasse? Ist ein Jugoslawe anderer Rasse als ein Schweizer? Und ein Deutscher? Wie ist es da? Wie grenzt man das ab?Das alles erinnert irgendwie an vergangene Zeiten. Man sollte Verunglimpfungen und Beleidigungen nicht nach Rasse unterscheiden, sondern danach, ob sie eine Personengruppe verunglimpfen und beleidigen. Dann sind es welche, wenn ein Gericht das feststellt. Aber dank dem Antirassismusgesetz muß das Gericht sich in allen Fällen erst einmal mit der Definition von Rasse befassen. Das ist so… Ich weiß nicht…
Hier noch ein paar Beiträge von fremder Feder zu den jüngsten Rassismusdebatten: