Weniger ist oft mehr. Eine Regelungsflut bringt nicht mehr Rechtssicherheit, sondern meist weniger.
Die Schweiz ist das Land mit der größten Rechtssicherheit in Europa heißt es.
Trotzdem sehen Verbraucherorganisationen im Internet die Notwendigkeit für neuen Regelungsbedarf.

Sie fordern nichts weniger als ein neues Gesetz für Interneteinkäufe.
Das Internet als globaler Markplatz muß sicher und ohne Risiko genutzt werden können, fordern Konsumentenschutz-Gruppierungen:
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS Deutschschweiz, ACSI Italienische Schweiz und FRC Französische Schweiz) fordert die Politik auf, umgehend zu handeln, denn sie machen Rechtsunsicherheit aus.
Es müssen weitere Sofortmaßnahmen ergriffen werden, denn die Schweiz soll in Bezug auf die Konsumentenrechte beim Internet-Einkauf nicht länger den europäischen Ländern hinterherhinken.
Mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Allianz bereits einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Die SKS lädt die Konsumenten zudem ein, über die Umfrage bekanntzugeben, wo sie die größten Sicherheitslücken im E-Kommerz (Engl. „e-commerce“) sehen.
Die drei Mitgliederorganisationen der Allianz (SKS, acsi und FRC) leisten einen wichtigen Beitrag in der Aufklärung der Konsumenten bei der Nutzung des Supermarkts Internet, damit Chancen und Risiken beim Internet-Einkauf besser eingeschätzt und die vorhandenen Möglichkeiten optimal genutzt werden können.
Auch die politischen Bemühungen der Allianz führten vergangenes Jahr zu einem beachtlichen Erfolg, so die Allianz über sich selbst (als ob sonst keine Gesetzesänderung vorgesehen wäre, was wohl nicht der Fall ist): So konnte mit der Anpassung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb, welches am 1. April in Kraft tritt, ein wichtiger Teilsieg erzielt werden.
Das neue Gesetz verpflichtet Internetanbieter, ihre Identität und Kontaktadresse sowie die Vertragsklauseln eindeutig anzugeben.
Zudem sind die Möglichkeiten der Korrektur während des Bestellvorgangs anzugeben und die Bestellung unverzüglich per Epost zu bestätigen.
Die SKS, die ACSI und die FRC begrüßen dies aber nur als erste Schritte in die richtige Richtung.
Anläßlich des internationalen Tags der Konsumentenrechte behauptet die Allianz, daß die Schweiz in diesem Bereich immer noch den übrigen europäischen Ländern hinterherhinkt. Die Allianz verlangt, daß die Rechte für den „online“-Einkauf umgehend verbessert werden. Dabei soll ein Hauptaugenmerk vor allem auf folgende Punkte gesetzt werden:
• Möglichkeit zur Meinungsänderung / Widerrufungsrecht
• Rückerstattung der Einzahlung im Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit
• vollständige Information vor Vertragsabschluß im Internet
• der Verkäufer trägt die Verantwortung bis zum Empfang durch den Konsumenten
• das Recht auf Selbstbestimmung (keine vorgegebenen ausgefüllten Bestellfelder, sogenannte «Opt-out»-Fallen).
Für die Allianz sind diese Lücken im Schutz der Konsumenten ein erneuter Beweis dafür, daß ein Gesetzestext über den Versandverkauf unabdingbar ist. Als Vorbild dient die Gesetzgebung der Europäischen Union.
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