Die Roma-Gesellschaft anläßlich der Hochzeit einer 16jährigen, welche mit hunderten Personen unangekündigt kam und tagelang blieb sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Allein die Drohungen, das Dorf anzuzünden und Menschen zu ermorden sind Thema, aber auch die Hinterlassenschaften der „Gäste“.

Denn die „Gastgesellschaft“ hinterließ auf der Wiese in der Gemeinde Collombey-Muraz Exkremente und einen riesigen Abfallberg. (erschreckende Bilder davon hier).
Nach den Regenfällen der letzten Tage muß die Gemeinde wegen der zahlreichen Exkremente aus Gründen der Gesundheitssicherheit für die Bevölkerung erneut das Wasser überprüfen lassen.
Nun wird auch die Politik aktiv. Nationalrat Oskar Freysinger äußert: „Es kann doch nicht sein, daß die Polizei solch illegale Kämps schützt und der Besitzer nicht auf sein Grundstück gehen kann“.
Der Sprecher der Walliser Kantonspolizei, Jean-Marie Bornet, sprach am Sonntag von einem „erbärmlichen Schauspiel“. Die extra aufgestellten Abfallkübel seien nur teilweise benützt worden, sagte er.

Freysinger möchte im Herst einen Vorstoß auf Bundesebene einreichen. Sei der Privatbesitz nicht mehr geschützt, „muß er neu definiert werden“, sagt Freysinger.
Ein CVP-Politiker, Christophe Darbellay, sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Allerdings widerspricht ihm sogleich eine ganze Latte von anderen CVP-Politikern öffentlich und geißelt seine Äußerungen, daß es hinsichtlich aggressiven Roma Handlungsbedarf geben würde.
CVP-Franktions-Chef Urs Schwaller ist anderer Meinung. Er äußert tatsächlich: „Wir haben bereits gesetzliche Grundlagen, es ist nur eine Frage der Durchsetzung.“

Dann sollte er doch einmal den Telefonhörer in die Hand nehmen und den verantwortlichen Staatsanwalt Nicolas Dubuis anrufen. Der nämlich sagte öffentlich, es gäbe keinerlei rechtliche Handhabe.
Auch CVP-Nationalrätin Ruth Humbel-Näf findet die gegenwärtige Gesetzeslage völlig in Ordnung und widerspricht öffentlich Staatsanwalt Dubuis. „Die Durchsetzung bestehender Gesetze müßte eigentlich reichen.“ läßt sie sich in Medien zitieren.
Die Forderung betreffe ein Walliser Problem, so CVP-Nationalrätin Kathy Riklin, die ebenfalls dagegen ist, daß sie auf nationaler Ebene etwas am „Recht“ ändert.
Ein Walliser Problem? Hm.

Warum ist dann in Medien davon die Rede, daß das Roma-Problem der überwiegend aus Frankreich stammenden Gruppen von Fahrenden (dort wird Französisch gesprochen in Frankreich) in der gesamten französischen Schweiz, z. B. auch im Waadt ein Riesenthema ist?
Nun gibt es drei Möglichkeiten: Kathy Riklin äußert sich als Politikerin einfach zu etwas, von dem sie keine Ahnung hat. Oder sie will das Problem aus linker Ideologie heraus einfach schönreden. Oder sie will die CVP im Wallis angreifen, denn: Sie lästert sogar über ihren Parteikollegen Darbellay. Dieser müsse im Wallis politisch überleben, so Riklin hässig.

Kathy Ricklins „Walliser Problem“ besteht übrigens auch in anderen EU-Ländern seit Jahren, etwa in Deutschland. Denn seit Schengen gibt es keine Grenzkontrollen mehr. Auch das staatliche Radio DRS berichtet: „In der Westschweiz sind die Fahrenden zurzeit ein kontrovers diskutiertes Thema.“ Die Westschweiz, Frau Riklin, besteht aus mehr als einem Kanton. Das sollte man selbst in Zürich wissen.
Und: Selbst, wenn die aufgeworfene Falschbehauptung von Kathy Riklin stimmen würde. Was ist das für ein „Argument“, daß man dann nichts unternehmen müsse? Gesetzt den Fall, der Kanton Zürich hätte ein Problem mit Massen-Vergewaltigungen von Frauen und der zuständige Staatsanwalt erklärt öffentlich, das bestehende Recht reiche nicht aus, den Behörden seien die Hände gebunden. Nun forderten Politiker Maßnahmen. Würde Frau Riklin dann auch sagen: Tja, „das ist ein Zürcher Problem“, da muß nichts geändert werden?
Und es bleibt die Frage an Urs Schwaller (CVP), Ruth Humbel-Näf (CVP) und Kathy Riklin (CVP): Wenn das geltende Recht so gut ausreicht, warum kam es dann zu dem von Medien als „Roma-Eklat“ bezeichneten Ereignis?
Und noch eine Frage an die drei CVP-Roma-Experten: Warum sagte der zuständige Staatsanwalt Nicolas Dubuis, daß den „Behörden die Hände gebunden sein“, wenn das geltende Recht so toll ausreicht?
Hm?

Zu guter letzt noch ein weiterer Parteikollege und zwar einer, der zufällig nicht nur im Wallis wohnt, sondern in Collombey-Muraz. Vielleicht sollten die Roma-Experten und Schönredner Kathty Ricklin, Ruth Humbel-Näf und Urs Schwaller einmal mit ihm sprechen anstatt in den Medien Häme über die Parteigenossen zu gießen, so wie Ricklin es tut. Oder einmal den Blogeintrag von Yannick Buttet lesen: http://yannickbuttet.ch/2012/07/25/gitans/
Die Gemeindebehörden von Collombey-Muraz wollen nun beim Bund und Kanton vorstellig werden. Sie fordern, daß klare Maßnahmen aufgestellt werden, damit die Fahrenden in Zukunft keine «Politik des Fait accompli» mehr praktizieren können.
In Frankreich hat es seit Schengen Maßnahmemöglichkeiten für die Polizei. Sie kann Haftstrafen sowie Geldbußen aussprechen und sogar Wohnwagen und Fahrzeuge beschlagnahmen.

Stella Jegher von „Amnesty International“ ist aufgebracht: Würde man ein solches Gesetz wie in Frankreich erlassen, dann wäre das für sie untragbar. „Es verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und ist menschenrechtlich nicht haltbar“, meint die Kommunikationschefin der Organisation. Menschenrechte für Schweizer Ureinwohner kennt sie wohl nicht. Doch was will man von dem Menschenrechtskonzern schon erwarten? Er ist schon in der Vergangenheit durch üble Entgleisungen ins Auge gestoßen.

Auch Silvia Schenker, SP-Nationalrätin aus Basel ist natürlich dagegen, daß Recht und Ordnung Geltung verschafft werden können. Für sie ist der Vorschlag des CVP-Duos „schlicht absurd“. „Wir haben ein Strafgesetz und das gilt für alle.“, so Schenker.
Komich, das hatten wir doch erst kürzlich schoneinmal gehört: Aus dem Munde von verantwortlichen walliser Staatsanwalt Nicolas Dubuis.
Und zum Schluß: Wie auch Yannik Buttet sagt: Es sind selbstverständlich nicht alle Roma, die Probleme machen, das sieht auch der Autor dieser Zeilen so, der selbst sog. Fahrende kennt und auch einen Kunden aus dieser Gruppe hat. Aber: Hier geht es nunmal nicht um diese, sondern um die anderen, für welche die bestehenden Möglichkeiten des Gesetzes laut niemand geringerem als dem verantwortlichen Staatsanwalt nicht ausreichen.