Wer aufgrund des traurigen Anlasses eines Todes von Verwandtschaft in Norddeutschland darauf angewiesen ist, eine Todesanzeige in den Kieler Nachrichten aufgeben zu wollen, erfährt folgendes.

Trauerspiel bei den Kieler Nachrichten: Todesanzeigen können Angehörige aus dem Ausland nicht aufgeben. Man muß erst ein deutsches Bankkonto eröffnen, denn Todesanzeigen könne man nur mit Bankeinzug aufgeben. Vorauszahlung / Überweisung ist nicht möglich. Wie soll man so ein Geschäftsgebaren nennen? Pietätlos? Pervers?
Trauerspiel bei den Kieler Nachrichten: Todesanzeigen können Angehörige aus dem Ausland nicht aufgeben. Man muß erst ein deutsches Bankkonto eröffnen, denn Todesanzeigen könne man nur mit Bankeinzug aufgeben. Vorauszahlung / Überweisung ist nicht möglich. Wie soll man so ein Geschäftsgebaren nennen? Pietätlos? Pervers?

Als im Ausland lebender Angehöriger wird einem auf perfide Art und Weise die Möglichkeit verweigert, in den Kieler Nachrichten, eine Todesanzeige aufzugeben.

Begründung: Es geht nur mit Bankeinzug.

In der Schweiz gibt es aber soetwas wie einen Bankeinzug gar nicht (das ist in Deutschland eine Möglichkeit, Dritten zu erlauben, Beträge nach eigenem Ermessen vom Konto abzubuchen, was in der CH ohnedies undenkbar wäre).

Nun fragt man nach anderen Zahlungsmöglichkeiten (Paypal, Vorauszahlung per Überweisung) und erfährt: Nein, das geht angeblich nicht.

Man muß ein deutsches Konto haben und eine Bankeinzugsermächtigung an die Kieler Nachrichten erteilen. Anders ginge es halt nicht.

Man soll also nach Deutschland fahren und dort ein Konto eröffnen, damit man den Kieler Nachrichten ein Bankeinzugsermächtigung geben könne.

Na, da wird doch der Trauerfall noch gleich viel angenehmer gemacht, wenn man mal kurz ne Tagesreise hin und eine Tagesreise zurück machen muß und Kosten und Mühen für die Eröffnung eines deutschen Kontos auf sich nehmen. muß.

Geht es eigentlich noch perfider?

Infos über buddhistische oder hinduistische Bestattungen halten die Kieler Nachrichten parat: Aber eine Todesanzeige von Angehörigen aus dem Ausland Schweiz ist nicht möglich. Ganz klasse.
Infos über buddhistische oder hinduistische Bestattungen halten die Kieler Nachrichten parat: Aber eine Todesanzeige von Angehörigen aus dem Ausland Schweiz ist nicht möglich. Ganz klasse. (Bildschirmfotoausriß: Trauerportal der Kieler Nachrichten)

Trauriges Geschäftsgebaren der Kieler Nachrichten.

Auf der Webseite der Mediengruppe Madsack, zu der die KN offenbar gehören, heißt es (kursiv):

Die Mediengruppe Madsack steht für Innovationen und vielfältige Aktivitäten in allen Medienmärkten. Zum Unternehmensverbund mit seinen rund 5.000 Mitarbeitern gehören heute 18 regionale Tageszeitungen und mehr als 30 Anzeigenblätter in acht Bundesländern.

Na, das ist ja wirklich sehr innovativ, wenn eine so große Mediengruppe nicht mal Zahlungen aus dem Ausland akzeptiert. Richtig europäisch wird einem da ja kurz vor Weihnachten zumute.

Und unter Unternehmenskultur liest man (kursiv):

Madsack ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitarbeitern ebenso unerlässlich wie mit Kunden, Partnern und der Gesellschaft.

Sehr verantwortungsvoll und pietätvoll: Ausländern oder im Ausland lebenden Angehörigen die Möglichkeit der Schaltung einer Todesanzeige zu verweigern.

Da kann man der Mediengruppe Madsack ja bloß gratulieren.