Kein steuerzahlender Normalbürger würde einen Rechtsstreit um einen Apple-Rechner vor das Bundesgericht ziehen können. Denn die horrenden Kosten müßte er selbst berappen.

Sozialhilfeempfänger, welche die Anwälte, Prozeß- und Gerichtskosten vom Staat, also vom Steuerzahler bezahlt bekommen, fallen laufend dadurch auf, daß skurrile Gegebenheiten – wie im vorliegenden Fall – kostenträchtig bis ans Bundesgericht gezogen werden:

Apple MacBook Pro (Mitte)

In letzter Instanz hat nun auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen.

Der Schweizer Steuerzahler kann wohl froh sein, wenn der „Fall“ nicht noch vor den Europäischen Gerichtshof für Meschenrechte in Straßburg gezogen werden wird.
Die Richter in Losanen (Lausanne) urteilten, daß nur diejenige Hilfe geboten ist, die für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist. Ein Apple Macbook Pro gehöre nicht dazu.

(Bildquelle: Redaktionsbüro Schlagwort AG)