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Sozial- und Rechtsstaat pervers? – Alles mögliche kann bis vors Bundesgericht gezogen werden – Der Steuerzahler muß die Kosten berappen

Kein steuerzahlender Normalbürger würde einen Rechtsstreit um einen Apple-Rechner vor das Bundesgericht ziehen können. Denn die horrenden Kosten müßte er selbst berappen. Sozialhilfeempfänger, welche die Anwälte, Prozeß- und Gerichtskosten vom Staat, also vom Steuerzahler bezahlt bekommen, fallen laufend dadurch auf, daß skurrile Gegebenheiten – wie im vorliegenden Fall – kostenträchtig bis ans Bundesgericht gezogen werden: …