Kein steuerzahlender Normalbürger würde einen Rechtsstreit um einen Apple-Rechner vor das Bundesgericht ziehen können. Denn die horrenden Kosten müßte er selbst berappen. Sozialhilfeempfänger, welche die Anwälte, Prozeß- und Gerichtskosten vom Staat, also vom Steuerzahler bezahlt bekommen, fallen laufend dadurch auf, daß skurrile Gegebenheiten – wie im vorliegenden Fall – kostenträchtig bis ans Bundesgericht gezogen werden: …
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