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Sozial- und Rechtsstaat pervers? – Alles mögliche kann bis vors Bundesgericht gezogen werden – Der Steuerzahler muß die Kosten berappen

Kein steuerzahlender Normalbürger würde einen Rechtsstreit um einen Apple-Rechner vor das Bundesgericht ziehen können. Denn die horrenden Kosten müßte er selbst berappen. Sozialhilfeempfänger, welche die Anwälte, Prozeß- und Gerichtskosten vom Staat, also vom Steuerzahler bezahlt bekommen, fallen laufend dadurch auf, daß skurrile Gegebenheiten – wie im vorliegenden Fall – kostenträchtig bis ans Bundesgericht gezogen werden: …

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Unfaßbar: Sozialbetrüger Mehmet O. verurteilt, aber IV zahlt unbeeindruckt weiter!

Selbst im Ausland reibt man sich schon die Augen hinsichtlich der offenbar im Geld schwimmenden Schweizer: Der 46-jährige Mann mit dem typisch schweizerischen Namen Mehmet O. erhielt gleich aus drei Quellen ein gutes Einkommen, berichtet Politisch-unkorrekt.de: 1. Aus eigener Arbeit – Anstellung zu 100 Prozent 2. von der Sozialhilfe, die von der Arbeit nichts wußte …