Während sich alle die Frage stellen, wann endlich das Schengen-System (soweit hier überhaupt noch System und nicht vielmehr von Chaos zu sprechen ist) verläßt, wird Tag und Tag ein angeblich „unumgängliche Übernahme“ von EU-Recht durch den Bundesrat zelebriert.

Und wie wurde vor der Einführung von Schengen bzw. vor der Volksabstimmung zu Schengen so schön versprochen? Einen etwaigen Automatismus für die Übernahme von EU-Recht gäbe es nicht.

Jetzt spricht der Bundesrat in einer heutigen Mitteilung davon, daß die „Übernahme einer neuen EU-Verordnung unumgänglich“ sei.

Und natürlich will der Schweizer Bundesrat hierbei wieder Geld nach Brüssel fließen lassen. Er möchte sich sich an der europäischen Agentur für den Betrieb von IT-Großsystemen beteiligen. Der Anschluß an diese EU-IT-Agentur ermöglicht es der Schweiz, beim Einsatz von IT-Personal und Wissen Synergien zu nutzen, heißt es. Und er sei „unumgänglich“, weil auch Schengen damit zusammenhänge.

Die EU will monströse Rechenzentren: Wegen des Schengensystems müsse auch die Schweiz mitmachen, dies sei laut Bundesrat "unumgänglich", denn auch Schengensysteme laufen über die neuen Rechenzentren
Die EU will monströse Rechenzentren: Wegen des Schengensystems müsse auch die Schweiz mitmachen, dies sei laut Bundesrat "unumgänglich", denn auch Schengensysteme laufen über die neuen Rechenzentren

Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die neue EU-Verordnung zur Schaffung der IT-Agentur, an deren Ausarbeitung die Schweiz im Rahmen ihrer Mitspracherechte beteiligt war, stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Dublin-Abkommens dar. Sie wird ihre Tätigkeit voraussichtlich am 1. Dezember 2012 aufnehmen.

„Störungsfreier Datenaustausch“ mit der EU

Die zentrale Aufgabe der Agentur liegt in der Sicherstellung des Betriebs des VIS, der EURODAC-Datenbank und künftig auch des SIS II, damit die Systeme für die zugriffsberechtigten Behörden rund um die Uhr verfügbar sind und der Datenaustausch störungsfrei stattfindet.

In diesem Zusammenhang wird die IT-Agentur namentlich für das Sicherheitsmanagement verantwortlich sein, entsprechende Berichte verfassen, und spezifische Ausbildungsmaßnahmen für das VIS und das SIS II anbieten. Der Agentur kommen derweil (noch) keinerlei Rechtsetzungskompetenzen zu.


Vorwand Schengen-Informationssystem

Die Schweiz nutzt die Informationssysteme, welche nun in die IT-Agentur integriert werden sollen, bereits heute. Die Zusammenführung der Betriebsverwaltung von drei bisher getrenntgeführten Systemen unter das gemeinsame Dach der Agentur wird es erlauben, Synergien etwa im Hinblick auf den Einsatz von IT-Personal oder Wissen zu generieren, so der Bundesrat, und: Damit die Schweiz die Informationssysteme von Schengen und Dublin auch in Zukunft effizient nutzen kann, ist der Anschluß an die europäische IT-Agentur unumgänglich.

Bundesrat: „Einzelheiten“ wie der „genaue Umfang der Mitspracherechte der Schweiz“ noch im ungeklärt

„Weitere Einzelheiten wie der genaue Umfang der Mitspracherechte der Schweiz und die Modalitäten der finanziellen Beteiligung werden in einer noch auszuhandelnden Zusatzvereinbarung geregelt, so der Bundesrat, und: „Gesetzesänderungen sind keine nötig. Die Übernahme der EU-Verordnung bedarf jedoch der Zustimmung des Parlaments und untersteht dem fakultativen Referendum, so der Bundesrat.

Bundesratsgeheimnis Geld

Wozu der Bundesrat schweigt, ist, wieviel Geld denn die Schweiz zahlen soll. Es dürfte sich – dazu muß man wahrlich kein Hellseher sein – wohl so verhalten, daß die Schweiz (wieder einmal) wesentlich mehr als alle anderen Länder zahlt.