Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (KUREN) hat eine uralte parlamentarische Initiative (09.469) von Nationalrat Laurent Favre (Radikalliberale Neuenburg) endlich wenigstens einmal vorgeprüft.Es geht auch hier einmal mehr um die grüne Ideologie-Lüge vom angeblichen Waldsterben durch sauren Regen. Die Schweiz hat seit Jahrezehnten im Gegenteil ein massives Problem mit sogeannter Verwaldung.
Diese wurde bereits im Sommer 2009 eingereicht und verlangt eine Änderung des Wald- und Raumplanungsgesetzes, so daß bestockte Weiden dem Landwirtschaftsgesetz unterstellt sind – und nicht dem Waldgesetz.
Dadurch soll die Ausdehnung der Waldfläche in den Weiden verhindert werden und die Landwirtschaft gefördert werden. Aufgrund der damals anstehenden Revisionen der Wald- und Raumplanungsgesetze wurde die Initiative seinerzeit auf Eis gelegt.

Obwohl die Kommission die heute erfolgten Gesetzesänderungen als positiv beurteilt, sind die Wytweiden in den Augen der Kommissionsmehrheit noch nicht genug geschützt. Die Kommission empfiehlt deshalb mit 10 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten der Initiative Folge zu geben.
Eine Minderheit empfiehlt die Ablehnung der Initiative, da die Grundanliegen der Initiative durch die erfolgten Gesetzesänderungen bereits erfüllt seien.
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Damit die Nutzung bestockter Weiden klar definiert und gegen die Ausdehnung der Waldfläche angekämpft werden kann, sollen das Wald-, das Landwirtschafts- und das Raumplanungsgesetz dahingehend geändert werden, daß die bestockten Weiden der Landwirtschaftszone zugeteilt werden.
Zur Erinnrung haben wir einmal Favres Nationalrätliche Initiative im Wortlaut hier eingefügt:
Besonders im Jurabogen, aber auch in mehreren Alpenkantonen, sind bestockte Weiden (sogenannte Wytweiden) ein einzigartiges landwirtschaftliches Kulturerbe.
Dieses Mosaik aus Weide- und Waldflächen bietet ideale Bedingungen für die Viehweide. Ausserdem ist bekannt, dass dieses Ökosystem zur Erhaltung einer großen Artenvielfalt beiträgt. Landwirtinnen und Landwirte können Wytweiden deshalb als ökologische Ausgleichsflächen anrechnen lassen. Sie erhalten dafür jedoch keine finanzielle Unterstützung.
Wytweiden haben einen hybriden Charakter. Denn obwohl sie hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden, gehören sie zum Waldareal. Diese Zuordnung läßt sich dadurch erklären, daß diese Gebiete von Baumgruppen durchsetzt sind. Im Jurabogen sind die Wytweiden ungefähr zu 30 Prozent bewaldet. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, daß die landwirtschaftliche Nutzung wichtiger ist als die forstwirtschaftliche (wobei v. a. Brennholz für die Bauernhöfe gewonnen wird). Außerdem sei erwähnt, daß die Wytweiden hauptsächlich in bäuerlichem Besitz sind.
Dennoch liegen die Nutzungsrechte primär bei den öffentlichen Forstdiensten. Dies ist nicht mehr nachvollziehbar in einer Zeit, in der eine Wiederbewaldung in unserem Land festzustellen ist.
Die Wytweiden sind einst durch das Roden der Wälder zur Gewinnung von Weideland entstanden. Natürlich ist dies nun seit etwa einem Jahrhundert verboten. Heute jedoch nimmt die Bewaldung in den Berggebieten allmählich wieder zu. Deshalb müssen große Anstrengungen unternommen werden, damit nicht zu viel an landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren geht. Der Unterhalt von Wytweiden stellt sich in der Praxis als schwere, undankbare Arbeit mit einem mittelmäßigen wirtschaftlichen Ertrag dar.
Um die landwirtschaftliche Nutzung dieser bestockten Weiden zu fördern, ist es außerdem an der Zeit, deren vollständig landwirtschaftlichen Charakter anzuerkennen. Dies schließt nicht aus, daß die Schlaganzeichnung für das Fällen von Bäumen weiterhin vom Forstdienst durchgeführt wird, wie es im Waldgesetz vorgesehen ist. Es geht lediglich darum, den Status der Wytweiden zu ändern. Diese sollen nicht mehr als Bestandteil des Waldgeländes betrachtet werden, in dem eine landwirtschaftliche Nutzung geduldet wird, sondern nun der Landwirtschaftszone zugeteilt werden, in der aufgrund des Baumbestands gewisse gesetzliche Einschränkungen gelten.
Auf diese Weise würden Wytweiden vermehrt als Sömmerungsflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen anerkannt, und die Landwirte könnten die allmähliche Bewaldung in unserem Land bremsen.