Wer im EU-Markt aktiv sein will kann dies unter Umständen mit Vorteil dadurch tun, daß er in einem EU-Land eine Filiale eröffnet.

Die Eröffnung einer Filiale oder Gewerbeanmeldung im EU-Ausland kann speziell Sinn machen für Firmen, welche in mehr als nur einem EU-Land ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen.

Das Ländle gehört eigentlich geographisch als auch sprachlich eher zur Schweiz: Um als Schweizer Firma in den Genuß vom sog. Europäischen Paß zu kommen, kann eine Büroanmietung oder ein Immobilienkauf in Vorarlberg sinnvoll sein.
Das Ländle gehört eigentlich geographisch als auch sprachlich eher zur Schweiz: Um als Schweizer Firma in den Genuß vom sog. Europäischen Paß zu kommen, kann eine Büroanmietung oder ein Immobilienkauf in Vorarlberg sinnvoll sein.

Der „Europäische Paß“

Denn mittels des sogenannten Europäischen Passes kann eine Firma, die in einem EU-Land tätig ist und dort eine gültige Bewilligung hat, auch in allen anderen EU-Ländern agieren bzw. ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten.

Einer Schweizer Firma bleibt mit einer Filialeröffnung somit erspart, sich mit Bürokratie diskriminieren lassen zu müssen, indem die Firma in jedem EU-Land, in welchem sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten möchte, um eine einzelne Bewilligung nachsuchen muß.

Naheliegend ist Österreich, welches nicht so überschuldet ist wie Deutschland und auch weniger Bürokratie aufweist. Man muß hierzu nicht gleich ins weit-entfernte Wien. Vorarlberg etwa ist nur einen Katzensprung entfernt und grenzt wie Tirol an die Schweiz.

Wobei eine Büroanmietung oder einem Immobilienkauf in Vorarlberg im wahrsten Sinne des Wortes näherliegend ist als in Tirol. Es gibt gute Verkehrsverbindungen und Direktzüge z. V. von Zürich via St. Gallen nach Bregenz. Oder von Chur via St. Gallen nach Bregenz oder via Buchs nach Feldkirch. Und via Bregenz ist man mit dem Schnellzug direkt in Augsburg oder München. Von Augsburg und München wiederrum gibt es direkte Verbindungen nach Berlin oder in die norddeutsche Metropole Hamburg.

Links die Schweiz mit Vorarlberg in der Mitte und rechts Tirol. Seit dem Jahr 2011 besitzt die Region Tirol übrigens eine eigene Rechtspersönlichkeit in Form eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit.
Links die Schweiz mit Vorarlberg in der Mitte und rechts Tirol. Seit dem Jahr 2011 besitzt die Region Tirol übrigens eine eigene Rechtspersönlichkeit in Form eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit.

Das Ländle genannte Vorarlberg, das eigentlich sowohl geographisch als auch sprachlich eher zur Schweiz als zu Österreich gehört, hat übrigens nicht nur die höchste Wirtschaftskraft pro Einwohner, sondern es wollte sich auch einmal der Schweiz anschließen. Ähnlich wie andere florierende und wirtschaftliche gesunde Regionen in der Schweiz (Appenzell, Thurgau) ist es tradiitionell konservativ regiert.

Wer in Österreich eine Immobilie bzw. ein Büro anmieten möchte, sieht sich allerdings mit anderen Gepflogenheiten konfrontiert als in der Schweiz.Bei solch einem Unterfangen ist es gut, sich vorab etwas zu kundig zu machen. Einige simple und übersichtlich dargestellte Informationen bietet etwa Immobilienscout24.at.

Was ist der Europäische Paß genau?

Doch zurück zum Europäischen Paß. Was besagt dieser eigentlich?

Eine in ihrem EU-Herkunftsland zugelassene Firma ist berechtigt, ohne gesondertes Zulassungsverfahren in jedem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden. Dies ist also speziell für bewilligungspflichtige Tätigkeiten bzw. Firmen, die bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausüben, interessant.

Dazu gehören etwa Finanzdienstleister (Schweiz: Finanzintermediäre). Aber auch viele andere Branchen, welche einer Sonderbewilligungspflicht unterliegen.

Beispiel Banksektor / Finanzdienstleistungsektor:

In einem EWR-Mitgliedstaat zugelassene Kreditinstitute (Banken) und Finanzdienstleistungsunternehmen sind prinzipiell schon aufgrund der Zulassung / Konzession in ihrem Heimatstaat berechtigt, auch in anderen Mitgliedstaaten Bank- oder Finanzdienstleistunggeschäfte zu erbringen (europäischer Paß oder Eenglisch „Single License“-Prinzip). Die grenzüberscheitende Tätigkeit kann entweder über eine Zweigstelle („Niederlassungsfreiheit“) oder im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs („Dienstleistungsfreiheit“) erbracht werden. Die Absicht, im Rahmen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit grenzüberschreitend tätig zu werden, muß der eigenen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden („Notifikation“).

Weitere Informationen zum sogenannten Europäischen Paß und wie man ihn als Firma am besten nutzen kann, kann man bei SWAG erhalten, wobei hier nur individuelle Informationen (Berücksichtigung Gewerbeart etc.) Sinn machen. Kontakt: Info (ätt) SWAG-Schweiz.ch

Zuletzt hat SWAG einen Schweizer Kunden aus dem Gastronomie-Bereich beraten können, der seine Angebote im gesamten EU-Raum (Schwerpunkte: Deutschland, Spanien, Österreich und Frankreich) erbringt, erfolgreich bei der Nutzung des europäischen Passes beraten können.

Single-License-Prinzip