Dazu, daß der eritreische Nationaldienst angeblich „Zwangsarbeit“ sein soll, führt Denise Graf vom Menschenrechtskonzern Amnesty International an:

„Ein Gericht muß sich bei der Beurteilung dieser Frage an die internationalen Rechtsgrundsätze und Konventionen halten. Es muss definieren, was Zwangsarbeit ist. Zum Beispiel, dass man die Tätigkeit nicht wählen kann, daß man nicht selbst über sein Leben bestimmen kann und daß man nur einen geringen Sold erhält. Das alles trifft auf den eritreischen Nationaldienst zu.“

Auch bei der Deutschen Bundeswehr oder beim Schweizer Militär kann man sich die Tätigkeit nicht frei auswählen und nicht selbst über sein Leben bestimmen, sondern muß Militärdienst leisten.

Und auch dort erhält man nur einen geringen Sold.

Also müssen Rekruten in der Schweiz und Wehrdienstleistende in Deutschland Zwangsarbeit verrichten? Im Ernst?