Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen.

Gleichzeitig hat er dazu eine Vollzugsverordnung verabschiedet. Sie wird zusammen mit dem revidierten THG in Kraft treten.

Mit der Revision des THG wird das sogenannte „Cassis de Dijon-Prinzip“ autonom eingeführt.

Schleichener EU-Beitritt: Immer mehr Souveranität wird der EU geopfert

Demnach können Produkte, die in der EU bzw. im EWR rechtmäßig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren. Ausnahmen sind nur zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen möglich.

Die in der Vollzugsverordnung festgelegten Ausnahmen stützen sich auf den Bundesratsbeschluß vom 31. Oktober 2007.

Ferner hat der Bundesrat zusätzliche Ausnahmen bezüglich der Deklaration von Kaninchenfleisch, das mit in der Schweiz verbotenen Tierhaltungssystemen produziert wurde und bezüglich der Energieeffizienz gewisser Elektrogeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Tumbler, kombinierte Wasch-Trocken-Automaten, Backöfen, Set-Top-Boxen und elektrische Normmotoren) beschlossen.

Mit dem „Cassis de Dijon-Prinzip“ werden die bisherigen Möglichkeiten zum Abbau technischer Handelshemmnisse gegenüber der EU (autonome Anpassung der schweizerischen Produktevorschriften an diejenigen der EU und staatsvertragliche Vereinbarungen) durch ein drittes Instrument erweitert.

Für Lebensmittel ist eine Sonderregelung zur Anwendung des „Cassis de Dijon-Prinzips“ vorgesehen.

Lebensmittel, welche die schweizerischen Produktevorschriften nicht erfüllen, aber stattdessen jene der EU oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und dort rechtmäßig in Verkehr sind, können auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

Sie brauchen dafür aber beim Erstimport eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Diese wird in Form einer Allgemeinverfügung erteilt und gilt für gleichartige Lebensmittel. Die Verordnung regelt die Einzelheiten des Bewilligungsverfahrens.