Der Sonntagsblick berichtet heute über eine Steuerrazzia beim deutschen Millionär Schuler-Voith und schreibt:
Klar ist: Robert Schuler-Voith pflegte gute Beziehungen zur Schweiz. Bei seinen mutmaßlichen Steuertricks zählte er auf die Unterstützung der Zürcher Anwaltskanzlei Bär & Karrer und der Bank Julius Bär.
Diese sollen ihm geholfen haben, sein Geld über einen „trust“ auf den Cayman Islands zu verstecken.

Soweit, so gut, bzw. so schlecht. Doch nun schreibt der Sonntagsblick weiter:
Zuständiger Anwalt bei Bär & Karrer war Pietro Supino, heute Verwaltungsratspräsident des Medienkonzerns Tamedia.
Es stellt sich daher die Frage: War Pietro Supino etwa in schmutzige Geschäfte verwickelt?
(Anm. d. Red.: Fett Makiertes = Zitate aus dem Sonntagsblick)
Ist schon komisch, dass ausgerechnet der Chef des Tagesanzeigers, also der Zeitung, die seit vielen Jahren gegen das Schweizer Bankgeheimnis schreibt, in sowas verwickelt ist.
Pietro Supino, Verwaltungsratspräsident von Tamedia, hat zu diesen Diskussionen eine persönliche Erklärung veröffentlicht:
«Als junger Anwalt arbeitete ich von 1996 bis 1998 als persönlicher Mitarbeiter und Assistent des Gründungspartners Dr. Thomas Bär bei Bär & Karrer Rechtsanwälte in Zürich. Nach den jüngsten Medienberichten um die Errichtung eines Trusts auf den Cayman Islands hat Bär & Karrer AG am Freitag schriftlich bestätigt, dass ich als angestellter Rechtsanwalt auf Anweisung und unter Aufsicht der Kanzlei tätig gewesen bin. Dabei lagen Kundenkontakt und die Kundenverantwortung bei Dr. Thomas Bär, der auch Verwaltungsratspräsident der Bank Julius Bär war. Im übrigen kenne ich die Hintergründe dieses Falles nicht – Bär & Karrer gestattet mir unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis keinen Einblick, hat aber früher versichert, dass alles korrekt sei. Aus diesen Gründen wäre es nicht sachgerecht, mir in diesem Zusammenhang ein bedeutsame Rolle zuzuschreiben.»
In der Erklärung von Pietro Supino heißt es, er wäre nur (weisungsgebundener) Angestellter gewesen.
Das trifft wohl auf die meisten UBS-Mitarbeiter genauso zu wie ehemalige Karrer & Bär oder Bank Julius Bär-Mitarbeiter und die Mitarbeiter vieler anderer Banken und Rechtsanwaltskanzleien, welche sich auf solche Gebiete spezialisiert haben.
Verbessert das ganze nicht gerade, „nur“ auf Anweisung und unter Aufsicht der Kanzlei tätig gewesen zu sein.
Der Tamedia-Chef Dr. Pietro Supino schreibt in der obigen Erklärung, dass ihm keine bedeutende Rolle zuzuschreiben sei.
Er hat sogar seine Doktorarbeit (Dissertation) über trusts geschrieben.
Pietro Paolo Supino, Rechtsgestaltung mit Trust aus Schweizer Sicht, Dissertation Nr. 1616, St. Gallen 1994, zugleich Bd. 17 der St. Galler Studien zum internationalen Privatrecht (Dike, St. Gallen).
http://www.rwa.unisg.ch/org/rwa/web.nsf/c2d5250e0954edd3c12568e40027f306/6620a4f4965b20c2c1256b14002dbb70?OpenDocument
In der Schweiz schreibt ja keiner was über bzw. gegen Supino, aber in Deutschland haben die da keine Beißhemmungen:
In der Financial Times Deutschland vom 4.2.2010 heisst es:
„Die Spur des heißen Geldes“:
Im Jahr 1998 beauftragt dieser Schuler die Zürcher Anwaltskanzlei Bär & Karrer, für ihn einen Trust einzurichten. Er selbst will nicht weiter in Erscheinung treten, das Anwaltsgeheimnis soll ihn schützen. Die Kanzlei veranlasst die Gründung des Trusts Moonstone über die JBTC. Das Pikante: Teilhaber der Kanzlei ist Thomas Bär, der Enkel des Bankgründers – und damals Präsident der Julius Bär Holding. Als Mittelsmann der Kanzlei tritt Pietro Supino auf, ein Junior Associate.
In den Unterlagen, die der FTD vorliegen, taucht mehrmals der Name Supino auf. Er hat etliche Schriftstücke rund um den Moonstone-Trust unterzeichnet.
Heute ist Supino Präsident des zweitgrößten Schweizer Verlags, Tamedia. Auf Nachfrage lässt er über einen Sprecher erklären, er könne sich nicht mehr konkret an den Fall erinnern.
Seine Nachforschungen hätten aber ergeben, dass er tatsächlich Dokumente den Moonstone-Trust betreffend unterzeichnet habe. Er sei sich aber sicher, dass alle vorgeschriebenen Richtlinien befolgt worden seien.
Doch daran gibt es Zweifel. Nach den „Know-your-client“-Regeln muss eine Bank klären, wer der Initiator eines Trusts ist, wo er lebt, und vor allem, woher das Geld stammt.
Diese international geltenden Vorschriften sollen Geldwäsche verhindern. Es reicht nicht aus, einen Stellvertreter zu benennen, wie in diesem Fall den Anwalt Supino.
Schon kurz nach Gründung des Trusts bemerken die JBTC-Mitarbeiter auf den Kaimaninseln den Fehler. Über Monate versuchen sie, die wahre Identität des Trust-Gründers herauszubekommen.
Der FTD liegen bankinterne Schreiben vor, die das belegen. Am 8. Juni 1998 beispielsweise fordern Mitarbeiter eine Kopie vom Ausweis des Gründers an sowie konkrete Angaben, woher das zu verwaltende Geld stammt.
„Haben wir etwa andere Standards an jeder Dienststelle?“, heißt es dort empört. „Ich bin immer davon ausgegangen, dass wir alle den gleichen internationalen Kontrollen und Compliance-Anforderungen unterliegen, gerade in Bezug auf das Schweizer Gesetz.“
In der Schweiz werden diese Aufforderungen offenkundig ignoriert. Am 23. Dezember 1998 veranlasst Anwalt Supino, dass ein gewisser Dr. Robert Schuler als Begünstigter des Trusts eingesetzt wird. 800.000 DM sollen über die Konten einer Gesellschaft des Trusts auf den Britische Jungferninseln an Schuler ausgezahlt werden. Am 20. Mai 1999 veranlasst Supino eine weitere Zahlung über 200.000 DM. Es sind diese Schreiben, die den Fahndern überhaupt erst die Chance geben, der Spur des Geldes zu folgen.
Am selben Tag geht in Zürich bei der Bank Julius Bär ein weiteres Schreiben von den Kaimaninseln ein. Darin wird abermals beklagt, dass immer noch Angaben zu Schuler fehlen. Das Einzige, was vorliege, sei ein Brief von Thomas Bär, in dem er bestätige, Schuler zu kennen, und davon ausgehe, dass das Geld keinen kriminellen Ursprung habe.
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