Die üble Widmer-Schlumpf-Verschwörung: So etwas könnte bei einer direkten Wahl des Bundesrats nicht mehr vorkommen

Es ist Paradoxon, daß das einzige Land der Welt, in dem eine Direkte Demokratie herrscht, gleichzeitig das einzige demokratische Land der Welt ist, in dem das Volk das Staatsoberhaupt nicht selbst wählen darf.

In der Schweiz ist das Staatsoberhaupt bekanntermaßen kein Präsident oder Kanzler, sondern ein 7er-Gremium, das zuletzt sich erst nach unheimlichen Mauscheleien und sogar einer Verschwörung (Widmer-Schlumpf-Verschwörung) konstituieren konnte.

Ein rieiger Zirkus, ein ewiges Theater. Warum läßt man nicht einfach das Volk das Staatsoberhaupt (den Bundesrat) wählen?

Ein Initiativkomitee beginnt gegenwärtig mit der Sammlung der Unterschriften für die eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“. Die Initiative fordert, dass neu das Volk und nicht mehr das Parlament den Bundesrat wählen kann. Dieses System entspricht dem gewohnten Wahlprozedere für die Regierungen in den Kantonen.

Die Volksinitiative kommt zum richtigen Zeitpunkt. Der Bundesrat und das Parlament haben in den letzten Monaten mit ihrem Verhalten gezeigt, dass es dieses neue Volksrecht als zusätzliches Instrument der direkten Demokratie dringend braucht. Gerade im Nachgang zur Minarett-Initiative wähnten sich viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger „im falschen Film“, als sich diverse Bundesräte vom eigenen Volk und dessen klarem Volksentscheid distanzierten. Die Magistraten haben sich nicht vor das eigene Volk gestellt, den Entscheid verteidigt und unsere einmalige Demokratie erläutert, stattdessen haben die Regierungsmitglieder gezeigt, dass sie sich nicht dem eigenen Volk sondern in erster Linie internationalen Staatengemeinschaften und dem „Völkerrecht“ verpflichtet fühlen. Bundesräte die vom Volk direkt gewählt werden, sind dem Schweizer Volk verpflichtet.

Bei Zustandekommen der Initiative, bekommt das Schweizer Volk nach den Jahren 1900 und 1942 zum dritten Mal Gelegenheit über die Volkswahl des Bundesrates an der Urne abzustimmen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung wird also die letzte Meinungsäusserung des Schweizer Volkes zu eben dieser Frage über 70 Jahre zurückliegen. Es ist Zeit, diese Frage dem Volk wieder zu stellen.

Das will die Initiative:

– Das Wahlgremium für den Bundesrat ist neu das Schweizer Volk und nicht mehr das Parlament, wie es in den Kantonen üblich ist. Dies entspricht einer Stärkung der direkten Demokratie und einer besseren Kontrolle der Macht.

– Die Volkswahl des Bundesrates findet alle vier Jahre mit den ordentlichen Nationalratswahlen statt. Wählbar als Bundesrat ist jeder, der auch in den Nationalrat wählbar ist

– Der sprachlichen Minderheit werden mindestens zwei Sitze garantiert. Damit ist der Schutz der lateinischen Schweiz, im Bundesrat angemessen vertreten zu sein, explizit in der Verfassung garantiert. Dies ist im Gegensatz zu heute eine Verbesserung.

– Das Wahlsystem richtet sich nach dem Majorz. Und zwar gemäss demjenigen System, bei dem alle gültigen Kandidatenstimmen (ohne leere Stimmen) durch die Anzahl zu wählenden Bundesräte geteilt werden und das Resultat anschliessend geteilt wird durch zwei plus 1. Dieses Majorzverfahren – das in den meisten Kantone angewendet wird – kommt dem Proporzverfahren sehr nahe, weil das absolute Mehr nicht ungebührlich hoch angesetzt ist und es damit nicht zwingend zu einem zweiten Wahlgang kommt.

HINTERGRUND:
Der Bundesrat unterscheidet sich teilweise erheblich von den Exekutiven, wie sie in anderen Demokratien bestehen: Es handelt sich um eine sogenannte Kollegialbehörde (Artikel 177, Absatz 1 der Bundesverfassung: «Der Bundesrat entscheidet als Kollegium»). Diese setzt sich aus sieben völlig gleichberechtigten, von der Vereinigten Bundesversammlung fest auf vier Jahre gewählten Mitgliedern zusammen. Der Bundesrat «als Ganzes» (und nicht der Bundespräsident) ist zugleich nicht nur Regierungsgremium, sondern faktisch auch das Staatsoberhaupt der Schweiz; dabei beruht diese Funktion nicht auf einer expliziten Verfassungsbestimmung – die Verfassung definiert kein Staatsoberhaupt –, sondern darauf, dass dem Bundesrat gemäss seiner verfassungsrechtlichen Definition faktisch alle Aufgaben zugewiesen sind, die in anderen Staaten dem Staatsoberhaupt zukommen. Es ist im internationalen Vergleich sehr ungewöhnlich, dass ein Kollektiv als Staatsoberhaupt fungiert.