Jedesmal, wenn man denkt, der Fall NSU kann nicht mehr skurriler werden, kommt etwas Neues nach.

Ein Fahndungsfoto NSU-Mitglieds Uwe Mundlos war 2001 im Fernsehen in der deutschen Sendung Tatort zu sehen.

Der deutsche Spiegel titelt: "Der Fall gibt Rätsel auf: In einer "Tatort"-Folge aus dem Jahr 2001 ist auf einer fiktiven Fahndungsakte das Foto eines tatsächlich Gesuchten zu sehen. Es handelt sich um den NSU-Terroristen Uwe Mundlos. Die Produktionsfirma sucht nach einer Erklärung."
Der deutsche Spiegel titelt: „Der Fall gibt Rätsel auf: In einer „Tatort“-Folge aus dem Jahr 2001 ist auf einer fiktiven Fahndungsakte das Foto eines tatsächlich Gesuchten zu sehen. Es handelt sich um den NSU-Terroristen Uwe Mundlos. Die Produktionsfirma sucht nach einer Erklärung.“

Das 1998 vom Landeskriminalamt Thüringen veröffentlichte Bild war in einer Szene der Episode „Bestien“ aus dem Jahr 2001 zu sehen.

Und zwar in einer gestellten Akte eines Sexualverbrechers.

Offenbar soll das Foto des NSU-Angehörigen Mundlos zufällig Teil der fiktiven Sexualverbrecher-Akte geworden sein.

Aufgefallen ist die gestellte Sexualverbrecher-Akte „Spiegel Online“. Auf den Hinweis des Spiegels soll die Produzentin des Films Tatort, Sonja Goslicki, mit den Worten reagiert haben: „Ich bin fast vom Glauben abgefallen: Es ist Mundlos“, so Goslicki.

Zur Zeit des Drehs seien die Requisiten „im wahrsten Sinne des Wortes zusammen gebastelt worden“, begründet die Produzentin Sonja Goslicki von Colonia Media laut „Spiegel Online“.

Eine Praktikantin habe die „Phantasieakten“ händisch aus Archivmaterial einfach so zusammenkopiert. Das Foto von Mundlos sei demnach „irgendwie dort hineingeraten“.

Nachzulesen hier

Die Produktionsfirma der im deutschen Staatsfernsehens ausgestahlten Krimi-Serie Tatort verwendet echte Fahndungsfotos und ordnet sie fiktiven Straftaten zu. Sowas in einer Bananenrepublik, aber in einem Rechtsstaat? Der gleiche Rechtsstaat läßt sich gegenüber Medien nun über angebliche sexuelle Vorlieben von Beate Zschäpe aus... (Bild: Fahndungsfoto Uwe Mundlos)
Die Produktionsfirma der im deutschen Staatsfernsehens ausgestahlten Krimi-Serie Tatort verwendet echte Fahndungsfotos und ordnet sie fiktiven Straftaten zu. Sowas in einer Bananenrepublik, aber in einem Rechtsstaat? Der gleiche Rechtsstaat läßt sich gegenüber Medien nun über angebliche sexuelle Vorlieben von Beate Zschäpe aus… (Bild: Fahndungsfoto Uwe Mundlos)

Also kann und darf man in Deutschland für Filmproduktionen einfach irgendwelche Fahndungsfotos nehmen von irgendwelchen Leuten und die zum Beispiel für Sexualverbrechen verwenden in Fernsehproduktionen?

Das wäre ja so, als wenn in der Schweiz Medin hingingen und von Polizei24.ch einfach Personenfahndungsfotos nehmen würden und zum Beispiel für gestellte fiktive Verbrechen (wie bei der Sendung Tatort ein Sexualverbrechen) nehmen?

Die Geschichte mit der Praktikantin, die „Phantasieakten zusammenkopiert“ und die Äußerung, das Fahndungsfoto sei „irgendwie dort hineingeraten“ zu kommentieren, erübrigt sich wohl.

Und: Bezeichnend ist auch, daß die Produzentin sich daran erinnert, was vor über 10 Jahren war. Ich mußte einer Praktikantin, die vor einem Jahr das Praktikum beendet hatte, nachträglich ein Praktikumszeugnis der 1a Internet GmbH schreiben und mußte mich ziemlich anstrengen, alles Gelernte aufzuführen, ohne was zu vergessen. Welches Bild zu welcher Polizeimeldung auf Polizei24.ch sie wann irgendwo verwendet hatte, das erinner ich nicht mal nach einem Jahr. Insofern: Hut ab vor dem glänzenden Gedächtnis der Produzentin von Tatort, der Krimiserie des deutschen Staatssender ARD (Erstes deutsches Fernsehen).

Heinz Fromm, Chef des deutschen Verfassungsschutzes, erklärt derweil, daß seine Behörde nicht in der Lage sei, mögliche Fehlern im Umgang mit dem Rechtsterrorismus komplett nachzugehen. Denn viele der betreffenden Akten seien bereits nach fünf bzw. zehn Jahren vernichtet worden.

Selbst für Geschäftsunterlagen wie Kundenordner eines Autohauses oder einer Gärtnerei besteht in Deutschland eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Insofern erstaunlich, daß Terror-Akten schon nach 5 Jahren vernichtet werden.

Inzwischen macht sich jedenfalls schon das Satiremagazin Titanic über die Fähigkeiten des deutschen Verfassungsschutzes lustig:

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Spiegel-Bericht zur NSU-Frau Beate Zschäpe

Seriöser wird´s nicht mehr: Der Münchner Merkur (Bildschirmfotoausriß) berichtet über angebliche sexuelle Vorlieben der NSU-Frau Beate Zschäpe
Seriöser wird´s nicht mehr: Der Münchner Merkur (Bildschirmfotoausriß) berichtet über angebliche sexuelle Vorlieben der NSU-Frau Beate Zschäpe

Die Zeitung Münchner Merkur, die ich einmal für seriös hielt, berichtet über Sexuelles bezüglich Beate Zschäpe. „Immer wieder surfte sie auf Pornoseiten mit Sexy Cora und Dirty Tracy. Was sie sonst noch interessierte:…“

An dieser Stelle fragt sich doch einiges in punkto Seriösität der Ermittler.

Warum man solche Details der Presse zuspielt.

Vielleicht neigen Ermittlungsbehörden dazu, wenn sie stark unter Druck stehen. In der Schweiz gab es etwas Vergleichbares nur einmal und zwar nach dem immer offensichtlicheren völligen Versagen der Kapo Bern im Fall Kneubühl. Allerdings war über sexuelle Vorlieben selbst dort nichts dabei.

Warum nun deutsche Ermittlungsbehörden Einzelheiten über angebliche Vorlieben sexueller Art mittels Mutmaßungen anhand von „surf“-Gewohnheiten im Internet veröffentlichen im Fall Zschäpe?

Damals gab die einzige Kantonspolizei – die kurz zuvor nicht einmal Fotos von Vermißten (!) veröffentlichte geschweige denn andere Bilder von Unfällen und Bränden – plötzlich ein eindrückliches Debüt einer regelrechten Kneubühl-Bilderflut.