12 Millionen Franken Belohnung für einen Nationalbankchef, der wegen krimineller Handlungen zurücktreten mußte? Art. 161 StGB (Insiderhandel) besagt klar: 1. Wer als Mitglied des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung, der Revisionsstelle oder als Beauftragter einer Aktiengesellschaft oder einer sie beherrschenden oder von ihr abhängigen Gesellschaft, – als Mitglied einer Behörde oder als Beamter, – oder als Hilfsperson einer …
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