Wollen Sie mal jemanden beleidigen und ihm mit Mord drohen?

Gottverdammtes Dreckschwein, Menschenhasser! Elendes, riesengroßes Arschloch! Hirnamputierter Waschlappen! (…) Typen Ihres Kalibers gehören an die Wand gestellt und den Fischen in der Limmat zum Fraß vorgeworfen. Abschaum der Menschheit!

Laut Staatsanwaltschaft Zürich bzw. Staatsanwalt Patrick Zanolla ist dies keine Ehrverletzung. Wörtlich: „Die Absicht, ihn (Zanetti) auch als ehrbaren Menschen zu disqualifizieren, ist nicht erkennbar.“

Nicht erkennbar?

Corinne Bouvard, die Sprecherin der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, sagt gegenüber der NZZ: «Es stimmt sicher nicht, daß wir die Verfahren politisch führen.»

Nachdem die Staatsanwaltschaft Zürich mehrfach deswegen in die Schlagzeilen geriet, weil sie ihr Amt dafür mißbraucht, gegen mißliebige Personen rechtsstaatliche Instrumente auf äußerst zweifelhafte Art und Weise einzusetzen (offensichtlich politisch motivierte Hausdurchsuchung bei Blocher und Hermann Lei; ein Staatsanwalt, der in den Ausstand treten muß, weil er unverhohlen in der Kneipe über seine Justizopfer lästert, eine Staatsanwaltschaft Zürich, die einmal hochaktiv wird, in einem gleichgelagerten bzw. viel schlimmeren Fall gar nichts unternimmt.

Einmal rief das offensichtlich politisch motivierte Mißbrauchen des Staatsapparates bzw. des Rechts (!) seitens der notorisch politisierenden Staatsanwaltschaft Zürich sogar Blocher-Gegner Jean Ziegler auf den Plan. Es war eine Augenreiberei bzw. surreal anmutend:

Linksaußen Jean Ziegler nahm öffentlich Christoph Blocher in Schutz und äußerte zur Hausdurchsuchung bzw. dem rechtsstaatlich äußerst fragwürdigen Verhalten der Staatsanwaltschaft Zürich: „Was offensichtlich politisch motiviert ist. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nur selten einen Finger gekrümmt, wenn es um Geldwäscherei oder Fluchtkapital ging (…/…) . Und jetzt versucht diese Staatsanwaltschaft mit einer absurden juristischen Konstruktion, Blocher zu Fall zu bringen.“ Sagt nicht Dr. Ulrich Schlüer, sondern Linksaußen-SP-Politiker Jean Ziegler.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Und sie paßt dazu, daß die SVP als größte Partei bei Richter-Ämtern und bei Staatsanwaltschaftsposten seit vielen vielen Jahren systematisch übergangen wird.

Hm.

Da stehen linke Staatsanwälte auf Mordrohungen und Ehrverletzungen. Eigentlich doch pervers, oder?

Was wäre eigentlich, frag ich mich, wenn diese Personen plötzlich einmal selber Opfer solche Morddrohungen würden? Und solcher Beleidigungen? Würden Sie dann auch sagen: Ach, diese Todesdrohungen? Ist ja nur auf meine Funktion, nicht auf meine Person bezogen? Ehrverletzungen? Da bin ja nicht ich als Person gemeint, sondern nur ich in der Funktion als Staatsanwalt.

Es gibt den Grundsatz der Moral: „Füg keinem anderen zu, was Du selbst nicht erleiden möchtest.“

Würden solche Staatsanwälte solches gern erleiden, was sie hier für als rechtsstaatlich legitim erklären? Bzw. als angeblich legitim? Das Schweizer Strafgesetzbuch gilt bzw. sollte eigentlich auch im Kanton Zürich gelten, oder?

Ich frage mich ernsthaft: Wie kann ein Staatsanwalt, der das Recht offenbar zum Politisieren gegen mißliebige Gegner mißbraucht, eigentlich noch morgends in den Spiegel sehen?

Ich könnte es nicht, wenn ich Staatsanwalt wäre. Ein Staatsanwalt ist nicht dazu da, das Recht (für politische Zwecke) zu mißbrauchen, sondern das Recht zu schützen.

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