Unsere Freiheit ist ein kostbares Gut.
Die Schweiz ist aus dem unbändigen Drang nach Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstanden. Sie war daher auch immer Zufluchtsort für Verfolgte. (gemeint sind damit nicht die heutigen (Wirtschafts)-Flüchtlinge, sondern Leute, die wirklich Asyl brauchen, weil sie wirklich verfolgt sind und nicht ganze Völkerwanderungen)
Diese Werte von Freiheit und Selbstbestimmung bilden auch die Grundlage für die Erfolgsgeschichte der Schweiz.
Das fordert daher die Selbstbestimmungsinitiative:
Art. 5 Abs. 1 und 4
1
Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
4
Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 56
a
Völkerrechtliche Verpflichtungen
1
Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.
2
Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.
3
Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 190 Massgebendes Recht
Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluß dem Referendum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden
maßgebend.
Unterschreiben Sie hier die Initiative (PDF)
(Bogen ausdrucken, ausfüllen und einsenden)
Französisch (PDF) / Italienisch (PDF)
