Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat deshalb in Koordination mit der Schweizer Flugsicherung Skyguide (zu deutsch „Himmelsführer“) entschieden, sämtliche Flüge im Schweizer Luftraum aus Sicherheitsgründen zu untersagen. Ausgenommen vom Flugverbot sind ausschließlich Such- und Rettungsflüge.

Das BAZL hat um 15.30 Uhr mit einem sogenannten NOTAM (Notice to Airmen) über die Verkehrsrestriktionen informiert. Das Flugverbot gilt vorläufig von Heute 24 Uhr Mitternacht bis 09.00 Uhr morgen Samstag, 17. April 2010. Im Verlaufe der Nacht wird das BAZL auf Grund der

Die Aschewolke nach dem Vulkanausbruch am Eyjafjallajökull-Gletscher über dem Nordatlantik

dann vorliegenden Informationen über das weitere Vorgehen entscheiden. Es ist aus jetziger Sicht mit einer Verlängerung des Flugverbotes zu rechnen.

Während der Dauer der Luftraumsperre sind sämtliche Flüge im Schweizer Luftraum verboten. Ausgenommen davon sind nur Rettungsflüge. Das BAZL beobachtet die Wetterlage laufend und wird darüber informieren, wenn der Schweizer Luftraum wieder freigegeben werden kann.

Am 14. April 2010 brach in Island unter dem Eyjafjallajökull-Gletscher ein Vulkan aus. Die Asche wurde kilometerhoch in die Atmosphäre geschleudert und behinderte in der Folge den Flugverkehr in weiten Teilen Nordwesteuropas.

Die Vulkanasche besteht aus zerriebenem Gestein, kleinen Lavastückchen und Kristallen. Da Vulkanasche hoch aufsteigt, stellt sie eine große Gefahr für den Luftverkehr dar.

Durchfliegt ein Flugzeug die Aschewolke, so können die Partikel zu Beschädigungen der Flugzeuglackierungen und der Fenster führen.

Am meisten gefährdet sind die Triebwerke: Die Vulkanasche wird darin sehr stark erhitzt und kann die Turbinen beschädigen. Aschepartikel können auch die Geschwindigkeitssensoren des Flugzeuges verkleben und den Funkverkehr beinträchtigen.

Ganzer Bericht zum Vulkan-Ausbruch am Eyjafjallajökull auf Polizeibericht.ch (zudem auch französische Version)