Da bekommt doch das Wort Täterschutz eine ganz neue Note:

Wenn Leute aufdecken, daß der oberste Währungshüter der Schweiz mit Devisen und illegal mit Aktien spekuliert, ist die Zürcher Staatsanwaltschaft extrem schnell, wird hochaktiv und schreckt auch vor Maßnahmen (wohlgemerkt nicht gegen den Täter, der geschützt wird, sondern die Aufdecker der Straftat), die extrem in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreifen, nicht zurück. Wie etwa Hausdurchsuchungen. Und Journalisten werden sogar vor Hausdurchsuchungen informiert und stehen schon pünktlich parat, bevor die mit der Hausdurchsuchung beauftragten Beamten vor Ort sind.

Nichts gegen den (berechtigten) Datenschutz. Aber ab wann wird Datenschutz zu Täterschutz? Bei einem äußerst brutalen Gewaltdelikt einer Gruppe braucht die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat über ein halbes Jahr, um sich dazu zu entschließen, der Stapo Zürich zu erlauben, vorhandene (!) Täterfotos für die Fahnung zu nutzen.
Nichts gegen den (berechtigten) Datenschutz. Aber ab wann wird Datenschutz zu Täterschutz? Bei einem äußerst brutalen Gewaltdelikt einer Gruppe braucht die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat über ein halbes Jahr, um sich dazu zu entschließen, der Stapo Zürich zu erlauben, vorhandene (!) Täterfotos für die Fahnung zu nutzen. (Bild: www.blutig.ch)

Sogar politische Gegner von Blocher und Hei und zwar aus dem Ganz-Linksaußen-Spektrum, wie Jean Ziegler, äußern sich baß erstaunt: «Ich bin zutiefst erstaunt, wie die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, die sich bisher nicht durch eine konsequente Verfolgung von Geldvergehen ausgezeichnet hat, im Fall Blocher plötzlich aktiv wird.»

Als ob all dies noch nicht unappetitlich genug wäre, kam auch noch ein lästernder Staatsanwalt dazu. Der inzwischen wegen Befangenheit abgezogene Staatsanwalt Martin Bürgisser spottete abends – vermutlich alkoholisiert – in der Öffentlichkeit über die Menschen, gegen die er ermittelt. Neutraler und sachlicher wirds nimmer. Nichts dagegen, daß Staatsanwälte auch einmal einen trinken gehen, es sind auch Menschen. Aber bei der Ermittlungen sollten sie durch das Recht motiviert sein und nicht motiviert sein durch politische Motive.

Apropos Sachlichkeit und Rechtsgleichheit:

Bis heute etwa gibt es dagegen kein Strafverfahren gegen den kriminellen obersten Ex-Währungshüter der Schweiz, Philipp Hildebrand. Von einer weggelassenen Hausdurchsuchung bei ihm und seiner Frau einmal ganz abgesehen.

Wer nun aber glaubt, zürcher Staatsanwälte seien grundsätzlich besonders brutal und zackig im Vorgehen, sieht sich allerdings getäuscht. So ist es nicht. Im Gegenteil, hier hat Jean Ziegler durchaus recht. Im Normalfall liegen eher die Samthandschuhe parat. So auch in einem aktuellem Fall, welcher Frangen aufwirft in punkto Datenschutz versus Täterschutz.

Bzw. dazu, wann ersterer zu letzterm verkommt.

Eine Linie ist insofern in Zürich durchaus zu erkennen. Täter – ob illegal spekulierende Wirtschaftskriminelle oder brualste Gewalttäter – werden soweit als möglich geschont und geschützt.

Bei brutalen Gewalttaten jedenfalls – so kommt aktuell ans Tageslicht – braucht die Staatsanwaltschaft Zürich (hier nicht die für Wirtschaftsdelikte freilich) offenbar ein stattliches halbes Jahr, um sich zu entschließen, vorhandene (!) Fotos von Überwachungskameras freizugeben.

Sie glauben es nicht?

Es ist leider bedrückende Tatsache:

Bericht dazu