Jedermann (und jede Frau auch) weiß es: Sprachvergewaltigung mittels Emanzenkampfsprache ist so lächerlich wie unsinnig.
Die Sprachwissenschaftler wissen zudem: Es stimmt nicht einmal, daß Frauen angeblich in der deutschen Sprache geschlechter-diskriminiert werden, im Gegenteil, sie werden bevorzugt. (siehe hier)

Regula Späni findet geschlechtergerechte Sprache ist private Lust (Karikatur: Sprachkreis Deutsch)

Oberemanze Regula Spähni (Stadt Zürich) bricht in einer Medienmitteilung eine Lanze für den irrsinnigen Sprachleitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren der Bundeskanzlei bzw. dem Sprachleitfaden der Stadt Bern, der schweizweit aufgrund seiner Lächerlichkeit für Aufsehen sorgte.

Unter dem Titel: „Geschlechtergerecht formulieren – für Behörden Pflicht, für Privatpersonen Lust“ führt sie ihre Ansichten aus.

Unter anderem folgende:

„Unsere Sprache verändert sich. Und unsere Wahrnehmung darüber auch. Im geltenden Bürgerrechtsgesetz von 1952 steht zum Beispiel: «Ein Ausländer kann nach einer Eheschließung mit einem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen». Wer weiß, vielleicht wundern wir uns in 30 Jahren auch über die Bezeichnung Fußgängerstreifen.“

Wohl eher über den Wespenstreifen oder darüber, daß Zebras gelb-schwarze Streifen haben sollen.

Die Formulierung ist für mich im übrigen keine, über die ich mich wundern würde. Ein ganz normaler Satz. In der Schweiz etwa nicht mehr?

Dann hat man es ja weit gebracht.

Und das Jahr 1952 wurde im Beispiel absichtlich angeführt um es so aussehen zu lassen, daß das schon völlig veraltet ist. Das stimmt sicher nicht. Man hat doch auch in den 70er- und 80er-Jahren sicher noch die Vernunft besessen, normal zu formulieren.

Nochmals zu dem Satz, den Frau Regular Späni als Beispiel bringt:

Ein Ausländer kann nach einer Eheschließung mit einem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.

Müßte geschlechtergerecht gemäß Sprachleitfaden Stadt Bern bzw. Bundeskanzlei heißen:

Eine Ausländerin kann nach einer Eheschließung mit einem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, ein Ausländer kann nach der Eheschließung mit einer Schweizerin ebenfalls ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.

Das klingt ja ganz toll. Wer will denn solche Sätze lesen? Niemand, außer einige ewiggestrige linke K(r)ampfemanze wie Regula Späni.

Doch was ist nun mit Schwulen und Lesben?

Die werden sprachdiskriminiert! Das kann Regula Späni ja wohl nicht ernsthaft wollen?

Also nochmals ans Werk, damit niemand diskriminiert wird:

Eine Ausländerin kann nach einer Eheschließung mit einer meinem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, ein Ausländer kann nach der Eheschließung mit einer Schweizerin ebenfalls ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Eine Ausländerin kann nach einer Eheschließung mit einer Schweizerin ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, ein Ausländer kann nach der Eheschließung mit einem Schweizer ebenfalls ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.

Liest sich doch toll.

Sie denken, jetzt wird niemand mehr diskriminiert? Ich bitte Sie!

Was ist mit Transvestiten / Transsexuellen? Es ist eindeutig, daß Transvestiten diskriminiert werden, weil sie in obiger Formulierung nicht vorkommen.

Das Problem weiß ich momentan nicht zu beheben. Vielleicht schreibt mir ja Regula Späni.

Ich muß schon wieder kotzen…

Und weil Regula Späni das Formulieren in (schein)-geschlechtergerechter Kampfemanzensprache als „private Lust“ bezeichnet, möchte ich nicht wissen …  ach, den Satz schreibe ich hier lieber nicht zuende …