
Wie die Aargauer Zeitung berichtet ärgert sich das BAG (Eidg. Bundesamt für Gesundheit) über Aufkleber die von Impfgegnern kursieren.
Aber sie können die Urheberschaft nicht herausfinden.
Das ist wohl so ein Problem in Zeiten, in denen man per Mausklick günstig im Internet im In- und Ausland Aufkleber drucken lassen kann.

Wobei sich fragt, ob hier wirklich eine angeblich strafrechtliche Relevanz einer Fälschung vorliegt wie kolportiert.
Bzw. eine Verwechslungsgefahr, so wie das BAG meint.
Vielleicht erstattet ja tatsächlich einer Strafanzeige, weil er den abgeänderten Aufkleber verwechselt haben will und sich angeblich deswegen mit Corona infiziert habe. Ich aber glaube, daß auch ein Richter hier zum Urteil käme, daß selbst ein unbedarfter Mensch die beiden Aufkleber nicht verwechseln kann. Ein solcher Prozeß dürfte für viel Medienaufmerksamkeit sorgen, nochmehr als bisher.
Denn:
Wer so doof ist und diese beiden Aufkleber nicht unterscheiden kann wird auch wohl kaum in der Lage sein, zu lesen, geschweige denn ohne fremde Hilfe das Haus zu verlassen.
Oben das Original, unten eine laut BAG-Darstellung schlimme „Fälschung“, sowie eine weitere schlimme „Fälschung“ (ganz unten).

