Es kommt immer mehr EU-„Recht“, welches im Zuge der Anbiederung des sog. schleichenden EU-Beitritts in die Schweiz rüberschwappt. So auch bei der Landwirtschaft. Zuletzt versuchte die EU, die Schweiz mit den Errungenschaften der grausamen EU-Tiertransporte zu segnen.

Trotz massiven Drohungen der Schweizer EU-Turbos, etwa des Freisinns, welche behaupteten, wenn die Schweiz die grausamen EU-Tiertransporte nicht zulasse, würden die bilateralen Verträge gekündet werden, wurden die Tiertransporte nach „EU-Recht“ in der Schweiz verboten.

Die IG Anbindestall wehrt sich gegen die eilfertige Übernahme von unsinnigen EU-Vorschriften
Die IG Anbindestall wehrt sich gegen die eilfertige Übernahme von unsinnigen EU-Vorschriften

Auch in anderen Fällen, soll EU-Recht unter dem Deckmantel des angeblichen Tierschutzes eingeführt werden. Ob sinnvoll oder nicht, spielt keine Rolle:

Anbindeställe sollen, wenn es nach dem ach so tierfreundlichen EU-Recht geht, auch in der Schweiz verboten werden.

Die neugegründete Interessensgemeinschaft mit dem Namen IG Anbindestall schreibt auf Ihrer Webpräsenz:

Mit dieser Seite wollen wir eine lebenswerte Zukunft für uns Bauernbetriebe erreichen. Es ist wichtig, dass es in der Schweiz viele verschiedene Aufstallungsarten gibt.

Jeder Stall ist ganz exakt an die jeweilige Umgebung, die Viehrasse, sowie die Bedürfnisse des jeweiligen Bauern angepaßt.

Nicht die Art des Stallbaues ist ausschlaggebend für das Tierwohl, sondern die Einstellung des Tierhalters. In jedem Stall, kann es den Tieren gut oder schlecht gehen.

Wer Interesse hat oder Mitglied der Interessensgemeinschaft werden möchte, kann hier mehr zum Thema lesen: www.Anbindestall.ch