Journalisten schreiben sich die Finger wund in der Schweiz, wenn auch nur ein Fünkchen Verdacht auf Rassismus besteht. Zum Beispiel bei Straftaten. Allerdings nicht bei Straftaten mit rassistischem Hintergrund, welcher sich gegen Inländer richtet.
Doch soetwas gibt es nicht nur in der Schweiz, auch anderswo.
Über Auffälligkeiten, die im Hinblick auf die kollektive Erregung im Fall des in Florida getöteten Jugendlichen festzustellen sind, schreibt das deutsche Magazin „eigentümlich frei“:
Da wäre zunächst einmal der Umstand, daß die Rassismuskeule ausschließlich in solchen Fällen geschwungen wird, in denen der (in den Augen hauptberuflicher Besserwisser natürlich schuldige, aber dennoch freigesprochene) Täter „Caucasien“ ist. Weiß, männlich, hetero: Das reicht.
Außerdem, so wird von den Hauptstrommedien vermittelt, stecken anscheinend sämtliche Strafrichter der USA mit dem Ku-Klux-Klan unter einer Decke, was die auffällig hohe Zahl schwarzer Häftlinge erklärt (rund 50 Prozent aller in Gefängnissen Einsitzenden, bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 13 Prozent). Mehrheitlich weiß besetzte Laiensenate entscheiden ohnehin routinemäßig gegen die Interessen schwarzer Delinquenten oder Opfer. Klar.
Weniger klar ist allerdings, weshalb kein Sturm kollektiver Entrüstung anhebt, wenn ein offensichtlich schuldiger Täter freigesprochen wird, wenn er schwarz – und die urteilende Jury zufällig ebenfalls mehrheitlich schwarz – ist, wie im einige Jahre zurückliegenden Fall des Sport- und Filmstars O. J. Simpson geschehen, der mutmaßlich einen Doppelmord begangen hat, vom Strafgericht aber – trotz erdrückender Indizienbeweislast – freigesprochen wurde.
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