Im Fall der unsäglichen Äußerungen des basler Islamisten, auf welchen sich der Beschuldigte Alexander Müller sich mit seinen (ebenfalls unsäglichen) Äußerungen bezieht, kam es zu keiner Hausdurchsuchung (ganz im Gegensatz zum Fall Alexander Müller) und zu einem Freispruch.

Über den Fall des basler Islamisten berichtet die BAZ (kursiv):

Das Appellationsgericht sieht keine gezielte Aufforderung zur Gewalt. Osmanoglu habe nur seine private Meinung kundgetan und sich nicht als Prediger geriert.
Das Appellationsgericht hat Aziz Osmanoglu, den 35-jährigen Sekretär der Muslimischen

Aziz Osmanoglu äußerte öffentlich im Fernsehen, daß man Frauen mit Schlägen zum Sex zwingen dürfe: Das Gericht urteilte, daß die Äußerungen im TV "privat" gewesen sein. Osmanoglu habe vielmehr «auf relativ unbeholfene Weise» seine Glaubenshaltung ausgedrückt. Das aber sei von der Meinungsfreiheit geschützt, berichtet die Basler Zeitung über das Gerichtsurteil.
Aziz Osmanoglu äußerte öffentlich im Fernsehen, daß man Frauen mit Schlägen zum Sex zwingen dürfe: Das Gericht urteilte, daß die Äußerungen im TV "privat" gewesen sein. Osmanoglu habe vielmehr «auf relativ unbeholfene Weise» seine Glaubenshaltung ausgedrückt. Das aber sei von der Meinungsfreiheit geschützt, berichtet die Basler Zeitung über das Gerichtsurteil. (Bildschirmfotoausriß)

 

Gemeinde Basel, vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zur Gewalt freigesprochen. Osmanoglu hatte in der Fernsehdokumentation «Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz», ausgestrahlt am 1. April 2010 auf SF1, der Einführung der Scharia in der Schweiz das Wort geredet und namentlich für «okay» gehalten, daß ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Sex zwingen dürfe.

Osmanoglu machte sich im Fernsehen auch für Strafen wie Auspeitschen stark, jedoch, so berichtet die Basler Zeitung weiter über den Gerichtsprozeß:

Angesichts der «ruhigen und sachlichen Art», in der sich Osmanoglu vor den Kameras geäußert habe, könne «weder von Agitation noch von gewiefter Manipulation» ausgegangen werden. Osmanoglu habe vielmehr «auf relativ unbeholfene Weise» seine Glaubenshaltung ausgedrückt. Das aber sei von der Meinungsfreiheit geschützt.

Man darf daher gespannt sein, ob die Richter auch im Fall Alexander Müller, Twitter-Äußerungen als privat einstufen werden. Wenn sie im Fall eines Islamisten, das Fersehen als privaten Raum einstufen.

Müller entschuldigt sich

„Ich habe auf Twitter fragwürdige Aussagen gemacht“, sagte der 37jährige SVP-Lokalpolitiker anläßlich einer Medienkonferenz. Er bedaure diese Äußerungen. Er „entschuldige sich in aller Form“ bei den Personen, die er in ihren Gefühlen verletzt haben könnte. „Dies war nie meine Absicht“, sagte Alexander Müller, welcher nach dem Mediendruck der letzten Tage sichtlich erschöpft wirkte. Selbstverständlich ziehe er die Konsequenzen aus seinem Tun und trete aus allen Ämtern zurück, so Alexander Müller weiter.