Wer hätte es gedacht? Daß einmal passionierte Raucher in großen Teilen eine E-Zigarette rauchen?
Also ein elektronisches Gerät das Propylenglycol und Glycerin mit Aromen verdampft einer „normalen“ Zigarette oder Pfeife, Zigarillo etc. vorziehen?
Es wird also verdampft statt verbrannt.
Der Dampf, der aus einer E-Zigarette inhaliert wird, enthält keinen Teer, Kohlenmonoxid oder andere Giftstoffe, die in herkömmlichen Zigaretten gefunden werden.
Herkömmliche Zigaretten haben weit höhere Schadstoffmengen: Die Formaldehydwerte sind bis zu 60 Mal höher. Und beim Acetaldehyd ist der Wert sogar bis über 1000 Mal höher.
Kein unangenehmer Geruch
Doch nicht nur die Gesundheit punktet, auch Optik und Olfaktorik:
Wer auf Kontaktportalen die Frage nach Raucher oder Nichtraucher beantwortet, könnte als „Raucher“ von E-Zigaretten zumindest in punkto Atemgeruch getrost „Nicht“-Raucher angeben. Denn darum dürfte es bei dieser Angabe in diesem Zusammenhang (Partnerportale) wohl am ehesten gehen.
Wie funktioniert eine E-Zigarette?
Beim „Rauchen“ werden Flüssigkeiten mit oder ohne Nikotin aber mit Aromastoffen in einer Heizspirale verdampft.
Ein passionierter Raucher sieht es auf den ersten Blick: Es quillt mehr Nebel als normaler Rauch aus der „e-Zigarette“.
Womit sich dann Hausfrauen auch keine Sorge mehr um ihre Vorhänge machen müssen oder Menschen, die im Haus Wäsche zum Trocknen aufgehangen haben, sich um diese auch nicht sorgen müssen, wenn ein E-Raucher zu Gast kommt.
Nebst keinen gelben Vorhängen gibt es auch keine gelben Zähne.
Man darf als Kaffeetrinker und als Rotweintrinker also gespannt sein, wann es den E-Kaffee geben wird oder den E-Rotwein. Und möglicherweise darf sich der Teetrinker, dessen Zähne wegen Tee vergilben in naher Zukunft auf den E-Tee freuen… ?
Werbung in EU verboten, in Schweiz nicht
Anders als in der freiheitlichern Schweiz, in welcher erst kürzlich im Dezember 2016 das Parlament ein Tabakverbot ablehnte, soll in Deutschland und in anderen EU-Ländern die Werbung sogar für E-Zigaretten verboten worden sein.
Dies, obwohl die E-Zigarette ohne Zweifel gesünder ist im Vergleich zur herkömmlichen. Und obwohl sicher nach der gleichen Logik dann auch die Werbung für Süßwaren verboten werden müßte. Denn zahlreiche Süßwaren aber auch die meisten EU-Joghurts sind so überzuckert wie eine Flasche Coca-Cola.

Doch weder gibt es Warnhinweise noch Werbeverbote.
Anders in der Schweiz, wo man eher gegen Bevormundung und Verbote ist im Vergleich zur EU: Mit 101 zu 75 Stimmen bei 14 Enthaltungen folgten die Parlamentarier dem Ständerat.
Dieser hatte die Vorlage zu eienem Tabakwerbeverbot schon in der Sommersession mit 28 zu 15 Stimmen zurückgewiesen. Der Gesundheitsminister kam mit seinem Anliegen nicht durch.
Von Einschränkungen der Tabak-Werbung im Kino oder auf Plakaten, der Verkaufsförderung und des Sponsorings wollte die Mehrheit des Parlaments nichts wissen.
Argeumentiert wurde damit, es sei überhaupt nicht erwiesen, daß generelle Werbeverbote einen Rückgang des Rauchens bewirkten.
Und es sei außerdem nicht einzusehen, wieso für nikotinhaltige E-Zigaretten oder den Mundtabak Snus die gleichen strengen Regeln gelten sollten wie für herkömmliche Zigaretten, die schädlicher seien.
E-Zigarette: Keine Raucherlunge
Normale Zigaretten geben bei der Verbrennung Teer und Kohlenmonoxid ab, was zur gefürchteten Raucherlunge führen kann.
Diese Gefahr besteht bei E-Zigaretten nicht.
An die 100.000 Konsumenten
Geschätzte 100.000 E-Zigaretten-Raucher gibt es in der Schweiz. Mit steigender Tendenz.