Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (Foto: Angela-Merkel.de)Die Attacken gegen die Schweiz in punkto Bankgeheimnis waren und sind nur möglich aufgrund des fehlbaren Verhaltens von Bank-, Treuhands- und Anwaltskanzlei-Mitarbeitern, die gegen einschlägige Vorschriften und Gesetze verstießen.

Zuletzt geriet niemand geringerer als ausgerechnet Dr. Pietro Supino, heutiger Chef von Tamedia, der seine Dissertation sogar über „trusts“ schrieb, in den Fokus der Presse.

Ironie des Schicksals:

Die Tamedia-Presse, allen voran der Tagi,  schreibt seit Jahren leidenschaftlich gegen das Schweizer Bankgeheimnis.

In Deutschland berichtete die Financial Times hingegen über Beweise über die enge Verwicklung des heutigen Tamdia-Chefs Dr. Pietro Supino und darüber, daß er sich daran aber heute nur schlecht erinnern kann.

Dabei ist das alles noch gar nicht her. Und seine Rolle im Zusammenhang mit dem Steuerhinterziehungs-„trust“ namens „moonstone“ gibt Anlaß zu Fragen. Immer weitere Unterlagen von Rudolf Elmer tauchen auf.

Robert Schuler-Voith, dessen Familie z. B. der deutsche Maschinenbauer Schuler gehört (allein diese Firma hat rd. 1.300 Millionen Franken Jahresumsatz) war Kunde der der Bank Julius Bär nahestehenden Kanzlei Karrer & Bär, bei der Anwalt Dr. Pietro Supino arbeitete und gemäß Bericht der FTD Trusts einrichtete. Hierüber schrieb er sogar seine Dissertation.

Die WoZ schrieb 2008:

Pietro Supino war der Settlor des Moonstone Trust. Als Settlor wird auf Englisch der Gründer eines Trusts bezeichnet, jener ganz besonderen Eigentumsform britischen Rechts, die im schweizerischen Gesetz nicht vorkommt. In Europa gibt es die Institution des Trusts ausser im Vereinigten Königreich nur noch in Liechtenstein. Der Trust ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Gründer (englisch Settlor) und einem Treuhänder (englisch Trustee), wonach der Gründer dem Treuhänder Finanzwerte überschreibt und gleichzeitig verbindliche Instruktionen erteilt, auf welche Nutznießer der Ertrag dieser Werte zu verteilen ist. Konkret läuft das darauf hinaus, daß jemand sein Vermögen in einem Trust parkieren und von dessen Ertrag profitieren kann, ohne daß sein Name gegen außen in Erscheinung tritt. Er zahlt dann fast keine Steuern mehr und kann anonym Finanztransaktionen tätigen. Hochburgen dieses bei SteuerhinterzieherInnen sehr beliebten Finanzvehikels sind die britischen Kanalinseln sowie Britanniens karibische Kronkolonien Cayman und British Virgin Islands.

Bei dem Kunden Robert Schuler-Voith gab es nun eine Hausdurchsuchung wegen des „moonstone“-trusts auf den Kaiman-Inseln („Cayman Islands“).

Nun nimmt der Fall um das Schweizer Bankgeheimnis und illegale Machenschaften eine neue Wende. Es wurde Strafanzeige gegen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht:

Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Anstiftung zur Hehlerei (§ 259 StGB), Anstiftung/Beihilfe zum Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB)u.a.
Dresden, den 03.02.2010

Der Dresdner Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Hannig, der als Sektionsvorstandsmitglied des konservativen Wirtschaftsrates Deutschland e.V. und als Mitglied der CDU in Sachsen selbst politisch aktiv ist, hat sich am 02.02.2010 entschlossen, Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, wegen der obenstehenden Straftaten zu erstatten. Hintergrund ist das in der Öffentlichkeit umstritten diskutierte Angebot eines derzeit noch unbekannt bleibenden Dritten, eine CD mit offensichtlich bei einer Schweizer Bank ausgespähten Daten von angeblich 1500 deutschen Bürgern die Steuerhinterziehungen begangen haben sollen, an die Bundesrepublik Deutschland für € 2,5 Millionen zu verkaufen.

In einer Vielzahl von Verlautbarungen und Erklärungen am 01. und 02.02.2010 hat die Bundeskanzlerin sinngemäß öffentlich erklärt, daß sie den Erwerb dieser Daten zum Preis von € 2,5 Millionen gutheißen würde, sie hat die entsprechenden Behörden aufgefordert, diese Daten zu kaufen und zu verwenden.

Der Anzeigenerstatter ist als Rechtsanwalt selbst unabhängiges Organ der Rechtspflege und von Berufs wegen auf das Funktionieren des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland angewiesen. Mit dem Erwerb dieser Daten, so der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig, überschreitet die Bundesregierung aber die Grenzen der Rechtsstattlichkeit:

Der Rechtsanwalt gibt folgende Erklärung dazu ab:

„Ich habe mich nach langer und kontroverser Diskussion, auch mit Rechtsanwaltskollegen und Parteifreunden dazu entschlossen, eine Anzeige gegen die Bundeskanzlerin sowie gegen eventuell weitere Betroffene Regierungsmitglieder zu erstatten. Aus meiner Sicht besteht hinsichtlich der oben erwähnten Taten ein dringender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft muß Ermittlungen aufnehmen und prüfen, ob das, was die Bundeskanzlerin hier öffentlichkeitswirksam tut, noch von den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland gedeckt ist.

Zunächst ergeben sich eine Vielzahl juristischer Probleme:

Auch wenn im rechtlichen Sinne Daten von Personen nicht unbedingt gleichbedeutend mit fremden Sachen sind, so steht doch fest, daß Daten, insbesondere im vorliegenden Fall einen erheblichen objektiven und auch persönlichen Wert darstellen können.

Die Bundesregierung selbst unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, ihre eigenen Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen (Spionageabwehr) und die Daten der Bürger der Bundesrepublik soweit zu schützen, wie es für das Funktionieren eines Gemeinwohls nötig ist (Datenschutzvorschriften und -gesetze).

In dem verständlichen und grundsätzlich auch richtigen Bemühen, Straftäter dingfest zu machen und die offensichtlich im großen Stil betriebene Steuerhinterziehung Einzelner aufzuklären und zu ahnden, überschreitet die Bundesregierung aber hier die selbst gesetzten Grenzen. Daten müssen auf Grund ihres erheblichen Wertes genauso sensibel behandelt werden wie fremdes Eigentum.

Dies ist im Wesentlichen in der öffentlichen Diskussion unumstritten. Wenn nun jemand fremdes Eigentum sich rechtswidrig zueignet, es also volkstümlich gesagt stiehlt, so wird nicht nur der Dieb bestraft, sondern auch derjenige, der ihm die Diebesware abkauft. Gleiches muß auch für denjenigen gelten, der fremde Daten stiehlt.

Sicher würde die Öffentlichkeit sofort zustimmen, wenn man dies bejahen würde für einen Betrüger, der einen Komplizen dafür bezahlt, ihm die PIN-Nummern und Kontodaten von EC-Karten einfacher Bürger zu besorgen, damit er mit diesen Daten an deren Vermögen herankäme.

Der Versuch der Bundesregierung, einem gewöhnlichen Straftäter, der sich Kundendaten einer Bank verschafft hat, Geld zu bieten, um diese Daten zu erwerben ist, aber nichts anderes.

Die Bundesrepublik schützt in § 202 a StGB auch das Datengeheimnis ihrer Bürger. Wer unbefugt Daten von Dritten ausspäht oder sich verschafft, wird bestraft.

Wenn Mitglieder der Bundesregierung nun tatsächlich in öffentlichkeitswirksamer Weise erklärt haben, daß sie demjenigen, der in solcher Weise unbefugt Daten ausgespäht hat auch noch eine Belohnung von € 2,5 Millionen bezahlen möchten oder wie im vorliegenden Fall noch schlimmer für diese unbefugt ausgespähten Daten einen Kaufpreis von € 2,5 Millionen bezahlen möchten, der macht sich ebenfalls strafbar.

Der Täter, der die Daten ausgespäht hat, hat dies nur getan, weil er davon ausgehen mußte, daß er dafür Geld bekommen würde. Aus meiner Sicht wird die Bundesregierung, wenn sie dieses Geld tatsächlich bezahlt, zum Mittäter.

Darüberhinaus hat die Bundeskanzlerin in ihren Verlautbarungen erklärt, es müsse alles versucht werden, um an die Steuersünderdaten heranzukommen. Dies kommt aus meiner Sicht einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schon sehr nahe, zumindest in einer Weise, die für die Regierungschefin eines demokratischen Landes nicht hinnehmbar ist.

In dieser Position zu erklären, daß man im Interesse der Verfolgung von Steuerstraftaten jede weitere Straftat gutheißen würde, zum Beispiel das oben beschriebe Ausspähen von Daten, stellt schon eine allgemeine Aufforderung an die Öffentlichkeit dar, derartige Straftagen zu begehen.

Diese Aufforderung zum Denunziantentum ist außerdem moralisch ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Gerade in einem Land wie Deutschland, das in seiner neueren Geschichte schon zwei Staatssysteme ertragen mußte, die das Denunziantentum zum Prinzip der Strafverfolgung erhoben haben, zeugt es von erheblicher politischer Instinktlosigkeit derartige Erklärungen abzugeben. Illegal gewonnene Informationen dürfen und können nicht verwertbar in Strafverfahren eingeführt werden und dürfen und können nicht als normale Alltagsgeschäfte behandelt werden.

Ich bin selbst Mitglied der Christlich Demokratischen Union Sachsens und fühle mich als solches und als Organ der Rechtspflege dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland besonders verbunden. Ich heiße es keinesfalls gut, wenn Steuerhinterzieher, sofern sie nur genügend Geld haben, sich der Strafverfolgung durch die Steuerflucht ins Ausland oder durch das Verschieben ihrer Einkommen entziehen können.

Dies ändert aber nichts daran, daß ein ganz wesentlicher Grundpfeiler unserer Gesellschaft in deren Rechtsstaatlichkeit besteht. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland regelt unser Zusammenleben in mustergültiger Weise.

Der Versuch, Daten für die Strafverfolgung zu nutzen, die ein anderer in rechtsstaatswidriger Weise erlangt hat und dies auch noch zu honorieren und zu belohnen, stellt genauso eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips dar als hätte die Bundesrepublik selbst in rechtsstaatswidriger Weise diese Daten erlangt.

Der aus den Worten der Kanzlerin hindurch scheinende Grundsatz: „der Zweck heiligt die Mittel“ kann und darf für einen Rechtsstaat nicht gelten.

Es kann nicht im Ermessen eines Regierungsbeamten, und sei es auch des Höchsten, liegen, rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft zu setzen. Dies würde zu einer Beliebigkeit des Rechtssystems führen.

Ist es zunächst nur der Einkauf rechtswidrig erlangter Daten zur Strafverfolgung, so ist es möglicherweise in wenigen Wochen schon die Aufhebung des Folterverbotes für Polizeibeamte, wenn dies dem Schutz des Lebens eines anderen dient. In einigen Jahren verwirklicht sich dann vielleicht die schreckliche Vision, daß ein Polizeibeamter selbst entscheiden darf, wann und ob er einen Bürger, den er für einen Zeugen hält, in Haft nimmt oder anderweitig unter Druck setzt, weil er meint, dieser würde nicht rechtsstaatlich handeln.

Der Versuch, der Bundesregierung, rechtswidrig erlangte Daten zu kaufen, kann der Anfang vom Ende der Rechtsstaatlichkeit sein. Solchen Bestrebungen muss auf das Schärfste entgegengewirkt werden.

Deswegen habe ich mich entschlossen, auf das Mittel der Strafanzeige zurückzugreifen.

Die Staatsanwaltschaft wird Ermittlungen einleiten müssen, um zu klären, ob der Anfangsverdacht von Straftaten besteht.

Unabhängig vom Ausgang dieser Ermittlungen muß das eingeleitete Strafverfahren aber vor allem ein Signal an die Öffentlichkeit sein, über die zugrundeliegenden Rechtsfragen nachzudenken und öffentlich zu debattieren.

Wenn wir in Deutschland keine Zustände von staatlicher Willkür und Denunziantentum in Kauf nehmen wollen, müssen wir uns gesamtgesellschaftlich die Frage stellen, ob und inwieweit geltendes Recht dispositiv sein können, wenn ein „höherer Zweck“ dies rechtfertigt.


Der Unterzeichner, als Mitglied der CDU, als Rechtsanwalt und als Familienvater meint ganz klar: „Nein! Derartige gesellschaftliche Zustände möchte ich weder für mich selbst, noch für meine Kinder hinterlassen. Das Rechtsstaatsprinzip muss in jedem Falle unangetastet bleiben!“

Die oben erwähnte Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

Zum Thema des völlig vollidiotischen Verhaltens des Schweizer Bundesrats in punkto Bankgeheimnis:

NZZ und Tagesanzeiger bezeichnen unabhängig von einander die USA als die größte Steueroase der Welt!

Steueroase Deutschland – „Deutschland ist ein Steuerparadies für Superreiche“

NZZ: “Die USA als Steueroase” – “Bahamas strenger als die USA”