In der Schweiz werden sie per Zwangsrodungen gefällt, im Ausland stehen sie als Naturdenkmäler unter Schutz: Alte Obstbäume.
In der Schweiz werden sie per Zwangsrodungen gefällt, im Ausland stehen sie als Naturdenkmäler unter Schutz: Alte Obstbäume.

In der Schweiz wurden mittels Zwangsrodungen ausgerechnet Obstbäume, welche zum Teil sogar älter als die Schweiz selbst sind, vernichtet.

In anderen Ländern gelten diese Obstbäume als Naturdenkmäler.

Wer Fotos von alten und uralten Birnbäumen bewundern will, kann dies auf der Seite www.Obst24.ch zu tun, an der wir gerade sukzessive arbeiten.

Die Zwangsrodungen von Hochstammbäumen ist in vielerlei Hinsicht falsch. Umweltverbände und Obstbauern fordern zurecht einen Stopp der Zwangsrodungen von Hochstammobstbäumen.

Während der auf Ertrag ausgerichtete, Niedrigstammobstanbau Feuerbrand verbreitet (diesea schnell-hochgezüchteten Obstbaumplantagen sind extrem anfällig), müssen vielerorts sogar gegen den extremen Widerstand der Bauern und unter Einsatz der Polizei, Hochstammobstbäume gefällt werden.

Dies, obwohl die zum Teil jahrhundertealten Hochstammbäume in den Folgejahren wieder ganz normal Obst tragen würden und der Feuerbrand von alleine wegginge.

Als Naturdenkmal unter Schutz: Alter Birnbaum in Deutschland (Foto: Obst24.ch)
Als Naturdenkmal unter Schutz: Alter Birnbaum in Deutschland (Foto: Obst24.ch)