
Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem VBS und dem EDA war es nicht möglich, von Beginn an die Schweizer Botschaft in Tripolis durch eigene Spezialisten der Armee sicherzustellen; vielmehr wurde damit eine private Sicherheitsfirma beauftragt.
Die SiK-N bedauert dies und begründet es damit, daß es namentlich Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit seines im Ausland arbeitenden Personals zu sorgen. Zudem verfügt die Schweizer Armee über Spezialisten, die speziell für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind, so die Ansicht der SiK-N.
Umso mehr unterstützt die überwiegende Mehrheit der SiK-N nun den vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 (12.013 sn) beantragten Einsatz eines Detachements der Schweizer Armee. Das Detachement besteht aus Mitgliedern des Kommandos Spezialkräfte der Armee, das heißt, des Armee-Aufklärungsdetachements 10 und des Spezialdetachements der Militärpolizei.
Es handelt sich um einen bewaffneten Einsatz in zivil, welcher auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht, heißt es seitens des Nationalrats.
Die Schweizer Botschaft in Tripolis hat ihre Tätigkeit Mitte Oktober 2011 wieder aufgenommen. Obwohl sich die Sicherheitslage seit der Einstellung der Kämpfe zwischen Rebellen und Regimetreuen stabilisiert hat, gehen die ausländischen Vertretungen in Libyen angesichts der Spannungen und Konflikte zwischen Milizen und der großen Verfügbarkeit von Waffen in der Bevölkerung gewisse Risiken ein.
Die Schweizer Armee ist bereits in einem hinsichtlich der Neutralität umstrittenen und schwammigen Einsatz mit der sog. Swisscoy in Auslandseinsätze involviert.