Schon die Schweizer Medien berichterten mehrfach über das absolut empörende Verhalten von Ebay, gegen offensichtlichen Mißbrauch und gegen Betrug nicht einzuschreiten. Dies, obgleich der Betrug bekannt war. Die Presseberichte über die üblen Mißstände bei Ebay dürften in der Schweiz dem Anbieter Ricardo.ch berechtigterweise in die Hände spielen.
20 Min berichtet: „Nachdem eine Woche nach der Veröffentlichung des Artikels die eBay-Betrüger wieder identische Angebote unter anderem Namen auf der Online-Auktionsplattform gestreut hatten, konfrontierte 20 Minuten Online erneut eBays Presseagentur – keine Reaktion. Auch auf eine erneute schriftliche Anfrage vom vergangenen Freitag wurde nicht reagiert.“
Und jetzt wurde Ebay in Österreich verurteilt, weil das Unternehmen selbst gegen offensichtliche Betrüge nicht einschritt. Doch auch nach dem Urteil: „Ebay läßt Webabzocker weitermachen“ berichtet 20 Min über das unglaubliche Verhalten des Ebay-Konzerns. 20 Minuten warnte schon im Februar vor dem Ebay-Betrug.
Ebay ließ einen Betrüger offenbar trotz zahlreicher Warnungen monatelang gewähren. Das Landesgericht St. Pölten sah eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht und sprach einem Käufer 16.463 Euro Schadenersatz zu, berichtet „DiePresse.com“
Das Landesgericht St. Pölten hat eBay zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 16.463 Euro verurteilt. Grund dafür ist ein mißglückter Goldkauf. Der Kläger wollte im September 2007 bei einem deutschen Anbieter über die Online-Auktionsplattform ein Kilogramm Gold kaufen. Nach der Vorauszahlung hörte der Käufer nie wieder etwas von dem Händler. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass eBay bereits Monate zuvor von Problemen mit dem Händler unterrichtet worden war. Das Gericht sah daher eine „an bedingten Vorsatz grenzende grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten“ seitens eBay und entschied zugunsten des Käufers. Konkret wird dem Unternehmen damit angelastet, seine Kunden bei Betrugsfällen ins offene Messer rennen zu lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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