Dr. Ulrich Schlüer, Chefredaktor der rechtskonservativen «Schweizerzeit» hat eine interessante Abhandlung über die Menschenrechte verfaßt (kursiv):

Die Schweiz und die Europäische Menschenrechtskonvention: Demokratie-Umgehung

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde als für die Schweiz verbindlich von unserem Land bereits vor Jahrzehnten ratifiziert.

Damals – Europa steckte noch tief im Kalten Krieg – war ganz Bundesbern der übereinstimmenden Ansicht, daß diese Konvention lediglich seit Jahrzehnten Selbstverständliches für die Schweiz einfach in einem einzigen Dokument zusammenfasse, so daß der Bundesrat die Ratifikation allein – ohne Parlament, selbstverständlich ohne Volksabstimmung – beschließen könne.

Eine Lieblingsorganisation von Calmy-Reys internationalen Monsterorganisationen: Die OSZE
Menschenrechte über alles: Calmy-Rey

Man verstand das Dokument als eine Art Freiheits-, Gerechtigkeits- und Rechts-Charta des freien Westens und damit als Kontrapunkt zum Totalitarismus des unter dem Sozialismus ächzenden Ostblocks.

Nennenswerte Opposition erwuchs dieser Interpretation der Menschenrechtskonvention eigentlich von keiner Seite. Sie blieb für Jahrzehnte im Bewußtsein der Völker und Menschen Europas verankert als Deklaration, welche den Menschen als freies, selbstverantwortliches Wesen mit verbrieften Menschenrechten vor Willkür jeder Art schützen würde.

Veränderte Auslegung
Im Lauf der letzten zwanzig Jahre veränderte diese Deklaration allerdings ihren Charakter. Zwar wurden weder Inhalt noch Geltungsbereich ausgewechselt. Aber die Auslegung der Konvention veränderte sich – und damit vor allem auch die Wirkung dieser veränderten Auslegung.

Nicht mehr der Schutz des Einzelnen vor Willkür stand im Mittelpunkt. Die Richter des inzwischen geschaffenen Menschenrechts-Gerichtshofes interpretierten die Konvention vielmehr zunehmend als Regelwerk, das dem Einzelnen «korrektes Verhalten» aufträgt. Die Konvention wurde zunehmend als Reglement verstanden, ausgelegt von Richtern, welche sich zu Beobachtungen und Verwaltern «einheitlichen korrekten Verhaltens» entwickelten.

Die folgerichtig zunehmend jene zu verurteilen begannen, die sich dem sich bildenden Kanon «politischer Korrektheit» nicht einfach devot zu unterziehen bereit waren.

Das wurde der Schweiz bewußt, als «Straßburg» – dort sitzt das über die Einhaltung der Menschenrechtskonvention wachende Gericht – unser Land plötzlich mit von wachsendem Widerwillen zeugender Kritik zu überziehen begann.

Konsequenzen
Daß hier die Gesamtheit der Stimmbürger einer Gemeinde abschließend über die Bürgerrechtserteilung an Einwanderer befinden konnten – das quittierte Straßburg mit zunehmend deutlich sichtbarem kollektiven Naserümpfen: Solcherart umgesetzte «direkte Demokratie» leiste nicht akzeptabler «Willkür» Vorschub, befanden sie. Strassburg definierte Entscheidungsbereiche, die der Bürger – auch im demokratischen Staat – nur noch mit vorbehaltlosem Ja abzunicken hätte.

Bundesgericht und Bundesrat erwiesen sich alsbald als straßburg-gefügig: Ohne Volksentscheid entzogen sie bislang freien Bürgern das politische Recht, über Einbürgerungen frei zu entscheiden. Die Einbürgerung wurde zum «Verwaltungsakt» abgewertet. Funktionäre entscheiden heute, nicht mehr freie Bürger.

Auch der demokratische Entscheid des Schweizer Souveräns zum Minarettverbot erntete harsche Kritik der Richter über das von oben gebotene Einheitsverhalten von zur Korrektheit zu erziehenden Bürgern.

Politische Freiheit findet in solcherart festgelegter Reglementierung keinen Platz mehr – obwohl doch gerade politische Freiheit als eines der wesentlichsten Menschenrechte überhaupt zu bezeichnen wäre.

Aber die Straßburger Richter wissen inzwischen besser als zufällig zusammengesetzter Pöbel, was der Menschheit bekommt und was nicht. Und diese Straßburger Richter haben es fertiggebracht, daß der Schweizerische Bundesrat dem Straßburger Stirnrunzeln mehr Bedeutung beimißt als hiesigen Volksentscheiden.

Das wurde der Schweizer Öffentlichkeit deutlich, als sich der Bundesrat schlicht weigerte, die an der Urne gutgeheissene Ausschaffungsinitiative so umzusetzen, wie sie von Volk und Ständen demokratisch beschlossen worden ist. Und vor wenigen Tagen musste sich die Schweiz – derzeit täglich tausendfach belogen, getäuscht und abgezockt von illegalen Einwanderern – auch noch demonstrative Schelte von irgend einer Strassburger Figur gefallen lassen, die unserem Land nichts weniger als angeblich grassierende «rassistische Ausländerpolitik» vorwarf.

Volksabstimmung?
Interessant, wie Bundesbern heute die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention einschätzt.

Es war vor etwa einem Jahr, als der Vize-Direktor des Bundesamtes für Justiz, der den Bundesrat in allen Rechtsfragen kontinuierlich beratende Dr. Luzius Mader eine interessante Beurteilung zur Europäischen Menschenrechtskonvention abgab:

So um die zwanzig Jahre nach deren Ratifikation sei dem Bundesrat angesichts der sich abzeichnenden Auslegung dieser Konvention bewußtgeworden, daß die Ratifikation eigentlich in den Kompetenzbereich des Parlaments gefallen wäre.

Und angesichts der heutigen Auslegung dieser Konvention müsse gar festgestellt werden, daß diese Konvention mit ihren Tatsache gewordenen Auswirkungen auf die schweizerische Gesetzgebung eigentlich dem obligatorischen Referendum, also der Volksabstimmung unterstellt werden müsste.

Maders Feststellung löste sofort eine Gegenfrage aus: Wenn der Bund heute die Wirkung dieser Konvention als zwingend der Volksabstimmung zu unterstellen einschätze – weshalb er diese Volksabstimmung denn nicht sofort ansetze, gleichsam mit der Frage, ob die Schweiz angesichts der Tatsache gewordenen Auswirkungen bei dieser Konvention weiterhin verbleiben wolle?

Demokratie oder Gängelung?
Die Gegenfrage erntete – nicht unerwartet – Entsetzen zu Bundesbern. Denn Bundesbern schätzt die vom Wortlaut der Konvention den Bürgern gewährleisteten Rechte und Freiheiten nicht besonders – die Regulierungs- und Beschränkungsmöglichkeiten, welche der heutigen Auslegung dieser Konvention entspringen, dafür um so mehr.

Daraus erklärt sich die Nicht-Umsetzung der von Volk und Ständen beschlossenen Verwahrungsinitiative. Daraus erklärt sich die Nicht-Umsetzung der von Volk und Ständen beschlossenen Minarettverbots-Initiative. Daraus erklärt sich die Nicht-Umsetzung der von Volk und Ständen beschlossenen Ausschaffungsinitiative.

Derzeit steht das «Spannungsfeld Demokratie und Außenpolitik» wieder einmal zur Diskussion in unserem Land. Dank der AunS-Initiative «Staatverträge vors Volk».

Wird diese angenommen, dann werden die demokratischen und politischen Rechte der Bürger angesichts einschränkender internationaler Konventionen markant aufgewertet. Bundesbern (mit kopflosen, reichen Wirtschaftsverbänden im Schlepptau) bekämpft diese Initiative allerdings vehement.

Denn Bundesbern will nicht Demokratie. Bundesbern will Herrschaft. Und demokratie-begrenzende internationale Konventionen helfen Bundesbern, unerwünschte demokratische Rechte einzuschränken.

Calmy-Rey und die Menschenrechte