Betrug mit Gratis-Gewinnspiel, Gratis-Klingelton, Gratis-Logo, Gratis-Spielen für Mobiltelefone, Tests jeglicher Art, SMS-Gratisversand, Flörten („flirten“) und Tschätten („chatten“), Lebensprognose, Lebenserwartung, Gedichte, Alkohol-Probleme, Gratisprogramme, Liedtexte, Hausaufgabenhilfe, Bastelhilfe, Sternzeichen, Filmstar, Witze, Kunst.

Im Internet ist man rasch auf die ein oder andere Internetfalle hereingefallen.

Polizeibericht.ch klärt auf, was tun:

Internetbetrug mit Gratis-SMS, Gratis-Horoskopen, Gratis-Klingeltönen usw. Die Fallen befinden sich in den AGB

Im Gegensatz zu den seriösen Gratisangeboten muß sich der Nutzer bei Internet-Betrug bzw. Internet-Fallen immer mit Name, Adresse und E-Post oder bei SMS-Abonnementsfallen auch mit seiner persönlichen Mobilnummer anmelden.

Im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken sich die Vertragsklauseln. Deshalb: Lesen Sie immer zuerst das Kleingedruckte!

Mit einem Mausklick oder mit der Eingabe einer Mobilnummer wird ahnungslos ein langfristiger und teurer Abonnementsvertrag abgeschlossen. Die Rechnung folgt postwendend. Die Internetschwindler üben enormen Druck aus, um das Geld einzutreiben: mit endlosen E-Mails, via Inkassobüros oder Rechtsanwälten.

Wer in die Falle getappt ist, soll sich wehren und zwar wie folgt:

1. Bezahlen Sie die Rechnung nicht
2. Schreiben Sie dem Anbieter sofort nach Entdeckung des Irrtums einen eingeschriebenen Brief. Fechten Sie darin den Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an, mit der Begründung, dass Sie durch die Website getäuscht worden sind. Ein solcher Brief genügt und führt zur Unverbindlichkeit des Vertrages.

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