David Gibor verliert zahlreiche politisch motivierte Prozesse, bei denen es um Gesinnungsstrafrecht, namentlich die umstrittene Antirassismusstrafnorm geht, welche im sogenannten Antirassismusgesetz festgeschrieben ist.

Recht Gericht Richter g
David Gibor verliert schon wieder vor Gericht

Und welches durch die Richter der Schweiz immer weiter ausgelegt bzw. ausgedehnt wird. (die größte Volkspartei der Schweiz wird bei der Vergabe von Richterämtern seit Jahren „systematisch übergangen“)

Der linksliberale Tagesanzeiger berichtet heute zum Urteil im Kosovaren-Schlitzer-Prozeß (unten, kursiv).

Hierbei handelt es nicht nun etwa um einen Prozeß gegen die Täter.

Sondern um einen Prozeß, den der umstrittene Schweizer Anwalt David Gibor gegen die angestrengt hat, welche die Tat thematisierten.

Also namentlich die SVP und ihre Einwanderungsinitiative, welche er, Gibor, angeblich wegen einem Inserat für ungültig erklären lassen wollte. Hierzu möchte er ein Inserat gebrauchen, das die größte Schweizer Partei nach der Gewalttat schaltete.

Offensichtlicher Humbug

Was natürlich – das erschließt sich schon einem juristischem Laien mit einem einigermaßen gesunden Menschenverstand – Humbug ist.

Und daher auch von allen namhaften Rechtsexperten – und zwar bezeichnenderweise sämtlicher politischer Farbe – im Vorfeld zu diesem Prozeß als aussichtslos bzw. zurückhaltend formuliert als Unsinn erklärt wurde.

Das hielt Gibor aber nicht davon ab, den politischen Prozeß medial zu inszenieren. Und – einmal mehr – zu verlieren.

Heute berichtet nun der Tagi (die anderen Medien, welche genüßlich über den Prozeß gegen die SVP als Partei ausgiebist über lange Zeiträume berichtet hatten, hüllen sich noch in – lautes – Schweigen)

„Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Sie sei zu spät erhoben worden. Denn gemäß dem Bundesgesetz über die politischen Rechte muß eine Abstimmungsbeschwerde innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes eingereicht werden, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt.“

Das ist sehr eindeutig.

Klar verständlich, wie Recht sein sollte.

Wir alle wissen, und natürlich auch Anwalt Gibor wußte es, daß die Abstimmung über die Masseneinwanderung (ganz egal, was man von halten will, darum geht es hier nicht) schon weit länger als 3 Tage her ist. Wir schreiben ja immerhin das Jahr 2015.

Durchschnittsbürger auf der Straße, ganz ganz sicherlich sogar die Mehrheit aller Schweizer und Nicht-Schweizer in der Schweiz, dürften gar nicht mal mehr wissen, in welchem Jahr die Abstimmung gewesen war. Sofern sie sie noch erinnern.

David Gibor klagte trotzdem bis vors Bundesgericht. Daher fragt sich:

Was sind die Motive Gibors?

Jetzt fragt sich doch:

– Kennt Anwalt Gibor die Schweizer Gesetze nicht?

– Hat er sich nicht vorher informiert, wenn er klagt?

Dann gibt es noch eine perfide dritte Möglichkeit, die in Betracht kommt:

– Anwalt Gibor nützt einfach den Rechtstreit aus für PR in eigener Sache.

Dafür sind allerdings die Gesetze nicht da. Dafür ist das Recht nicht da. Dafür sind Mandanten nicht da.

Auch nicht, wenn einer weiß, wenn es um Antirassismus bzw. die sog. Antirassismusstrafnorm geht, dann ist ihm PR sicher. Die Medien werden berichten, noch dazu, wenn die linksdrallige Journaille wieder einmal voller Freude gegen ihre Lieblingspartei, die SVP, genüßlich schreiben kann.

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung, was Sie für am Wahrscheinlichsten halten…

Remo Maßat

Hier noch ein Beitrag, in welchem ich ua. schrieb, daß Gibor den sinnlosen Rechtsstreit verlieren wird: https://schweizblog.ch/allgemeines/der-umstrittene-anwalt-david-gibor/comment-page-1/