Spätestens seit dem Terror-Zeitalter ist die Flugbuchung nicht mehr das einzige, was ein Fluggast beachten muß.

Gewisse Gegenstände dürfen auf Flügen ab der Schweiz, etwa im Gepäck, nicht mitreisen, weil sie zu gefährlich sind.

Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im Handgepäck nicht erlaubt, können aber unter gewissen Bedingungen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. (Foto: BAZL)
Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im Handgepäck nicht erlaubt, können aber unter gewissen Bedingungen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. (Foto: BAZL)

Häufig ist die Gefahr für die Passagiere nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) hat nun eine – nicht abschliessende – Liste der häufigsten Gegenstände zusammengestellt, die während eines Fluges eine Gefahr darstellen können. Diese Gegenstände dürfen nicht oder nur unter gewissen Bedingungen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.

Passagiere könen Ihre Reise folgendermaßen korrekt vorbereiten:
Teilen Sie die Gegenstände in drei Kategorien ein:

Gegenstände, die unter bestimmten Bedingungen im Handgepäck erlaubt sind;

Seit dem 6. November 2006 findet eine Regelung der Europäischen Union (EU) über Flüssigkeiten im Handgepäck auch in der Schweiz Anwendung für Passagiere, die aus der Schweiz abfliegen oder als Transferpassagiere hier umsteigen.

Gegenstände, die im Handgepäck verboten, im aufgegebenen Gepäck aber erlaubt sind;

Feuerwaffen
Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im Handgepäck nicht erlaubt, können aber unter gewissen Bedingungen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.

Stichwaffen
Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können (wie z.B. Messer, Taschenmesser, Scheren, Feilen, Stricknadeln) sind nicht erlaubt im Handgepäck. Diese Gegenstände können aber im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.

Stumpfe Gegenstände
Stumpfe Gegenstände, die als Schlagstöcke dienen können (etwa Sportgeräte, Baseball- Schläger, Kricket-Schläger, usw.) sind in der Kabine nicht erlaubt. Ebenfalls nicht erlaubt sind stumpfe Werkzeuge wie Hämmer, Meissel oder Schraubenzieher.

Gegenstände, die sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten sind.

Explosive und leicht entzündbare Substanzen
Alle Substanzen, die ein Explosionsrisiko darstellen (z.B. Gas, flüssige und feste entzündbare Substanzen, Stoffe, die reaktionsfähig sind oder oxidieren, Peroxide, ätzende Stoffe, Teile von Fahrzeugen, die Benzin enthalten haben, leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Petrol, Lampenöl, Feuerzeug-Gas, Benzin, Brennpaste usw.) sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten.

Chemische und giftige Substanzen
Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck vollständig verboten. Dazu gehören Farben, Lacke, Säuren, Basen, chemische Haushaltsprodukte giftige Substanzen oder Substanzen, die Infektionen auslösen, radioaktive Materialien, Pfeffersprays und andere Sprays, die zur Selbstverteidigung benutzt werden können, usw.

Einzelne Länder und einzelne Fluggesellschaften kennen noch restriktivere Bestimmungen für das Gepäck. Für weitere Informationen über Transportbedingungen wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft. Infos für ausländische Bestimmungen hat es auch auf www.Fluege.de

Gewisse Gegenstände können auch als Fracht transportiert werden, unter der Bedingung, dass sie als Gefahrengut deklariert werden.

Generell gilt: Man gehe Sie frühzeitig zum Flughafen, sodaß genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle bleibt.