Gruselig, wenn die Magazine linksstehender Medienkonzerne (Tamedia) einfach irrwitzige Lügen verbreiten. Leider werden sie wohl viele Leser glauben:
Lese gerade „Das Magazin“, Kolummnist Daniel Binswanger.
Hierin gibt es eine wahre Lügen-Propaganda gegen die Ausschaffungsinitiative bzw. für den Gegenvorschlag.

Der bekanntermaßen extrem weit links stehende „Das Magazin“-Kolummnist Binswanger spricht hinsichtlich der Ausschaffungsinitiative von „irrwitzigen Unverhältnismäßigkeiten“:
„Bereits ein einmaliger Ladendiebstahl müßte nach dem Initiativtext zum Landesverweis führen.„, schreibt Binswanger sogar.
Beim Gegenvorschlag würden hingegen die angeblich „von der SVP-Initiative nicht erfaßten straffälligen Ausländer“ ausgeschafft, „besonders die kriminellen Raser„:
Kein Wort davon, daß die Straftatbestände erst noch festgelegt werden müssen.
Aus dem Wortlaut der SVP-Initiative:
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3-6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen.
Ich werde am 28.11.2010 JA zur Ausschaffungsinitiative und NEIN zum Gegenvorschlag stimmen.
Ausländer können gemäss Bundesverfassung Art. 121 bereits heute ausgewiesen werden wenn sie die Sicherheit unseres Landes gefährden. Leider ist dies aufgrund der Kann-Formulierung nur selten der Fall.
Die Ausschaffungsinitiative sorgt dafür, dass Ausländer die schere Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung und Drogenhandelt, Menschenhandel etc. begangen haben oder die Sozialwerke missbraucht haben ausgeschaft werden. Ehrliche Ausländer haben nichts zu befürchten.
Binswanger sagt zwar die Wahrhiet, aber manche Leute kapieren dass scheinbar nicht…
Ich habe EXTRA den Initiativtext wiedergegeben, damit alle, die des Lesens mächtig sind, nachprüfen können, ob Binswanger die Wahrheit sagt oder nicht.
Hier nochmal:
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3-6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen.
Das Märchen, daß Raser angeblich nicht ausgeschafft werden würden, stimmt genausowenig wie andere Märchen.
Es steht im Initiativtext zur Ausschaffungsinitiative klipp und klar und völlig eindeutig, daß die Tatbestände definiert und ergänzt werden müssen. Siehe oben!
Hier kann man es ebenfalls nachlesen, dass die Behauptungen vom bekanntermassen extrem weit links stehenden Daniel Binswanger wieder einmal blosser Humbug und Angstmacherei sind.
Nationalrat Lukas Reimann geht auf jede von den Intiativgegnern aufgeworfene Falschbehauptung dezidiert ein:
http://reimann-blog.ch/?p=555#more-555
In dem im Beitrag von Urs verknüpften Verweis auf den Blog von SVP-Nationalrat Reimann steht:
„Wegen einer gestohlenen Schokolade wird natürlich niemand ausgewiesen, denn die Ausschaffungsinitiative verlangt als Tatbestand einen Einbruch, ein einfacher Diebstahl genügt nicht. Einbruch beinhaltet aber immer auch einen Hausfriedensbruch und eine Sachbeschädigung und ist damit mit einer grossen kriminellen Energie verbunden. Es geht also um schwerwiegende Tatbestände. Einbruchdiebstähle zu bagatellisieren, so wie dies die Initiativgegner tun, ist hingegen mehr als zynisch, nachdem zahlreiche ausländische Einbrecherbanden ihr Unwesen in unserem Land treiben. Wer schon einmal von einem Einbruch betroffen war, weiss, wie man sich fühlt, wenn die eigenen vier Wände nicht mehr sicher sind. Hier ist konsequentes Handeln mehr denn je am Platz.“
Daniel Binswanger behauptet hingegen wahrheitswidrig:
“Bereits ein einmaliger Ladendiebstahl müßte nach dem Initiativtext zum Landesverweis führen.“
Das Gegenteil ist der Fall. Ein einfacher Ladendiebstahl führt eben gerade nicht zur Ausschaffung. Ein Einbruch hingegen schon.
Selbst wenn der Gesetzgeber vom im Initiativtext zur Originalausschaffungsinitiative vorgesehenen Recht zur Ergänzung der Straftatbestände keinen Gebrauch machen würde, würden Raser selbstverständlich ausgeschafft. Nationalrat Dr. Schlüer stellte dies in einem Artikel in der Schweizerzeit klar:
An der bundesrätlichen Pressekonferenz zur Ausschaffungs-Initiative der SVP und zum dazu vom Ständerat ausgearbeiteten Gegenentwurf begann Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf über die Raser zu philosophieren.
Mit der Behauptung, selbst mit der Ausschaffungs-Initiative könne ein verantwortungsloser Raser nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden.
Lässliche Sünde oder Verbrechen?
Dies würde dann stimmen, wenn das den Raser beurteilende Gericht die Geschwindigkeit von 120 innerorts als «irgendwie entschuldbaren Irrtum», als «lässliche Sünde» sozusagen einstufen würde. Solches kam früher manchmal vor.
Die heutige Aburteilung geht allerdings davon aus, dass einer, der mit 120 durch ein Dorf rast, einen Unfall mit Todesfolge durchaus in Kauf nimmt.
Als Eventual-Vorsatz, der den Tod eines Unschuldigen zur Folge haben könnte, stuft die Justiz heute das Verhalten eines solchen Rasers ein. Der Eventual-Vorsatz stempelt eine Tat mit möglicher Todesfolge zu einem Verbrechen.
Die dafür erfolgende Verurteilung hat, sobald die Ausschaffungs-Initiative rechtsgültig wird, die automatische Ausweisung des Täters zur Folge, sobald dieser Täter seine ihm auferlegte Strafe abgesessen hat. Rekursmöglichkeit mit Verzögerungsfolge ist nach Annahme der Ausschaffungs-Initiative ausgeschlossen.
Automatismus: Nur in der AusschaffungsInitiative
Anders beim Gegenvorschlag: Dessen Erfinder brüsten sich bekanntlich damit, einen klar begrenzten Katalog von Taten zu liefern, die Behörden zur Ausweisung von Tätern berechtigen. Allerdings: Der Raser fehlt in der als abschliessend bezeichneten Liste – gleich wie schwere Sexualdelikte (z.B. Schändung).
nachzulesen hier:
http://www.widmer-schlumpf-blog.ch/2010/10/08/widmer-schlumpf-rechtsverdrehung-zwecks-initiativ-bekampfung.html/
Zum „sauberen“ Herrn Daniel Binswanger hat es übrigens auf Schweiz-Blog.ch noch einen weiteren Bericht, die Wiedergabe eines Artikels aus der Schweizerzeit. Binswanger schwafelte ja bekanntlich von einem Freipaß zum Genozid (also Massenmord bzw. Völkermord!), den die SVP angeblich gegeben hätte (!): https://schweizblog.ch/?p=1
[…] Doch politisch motivierte Hetze scheint wohl mit den Redaktionsstuben der Tamedia so eng verbunden, wie Pech und Schwefel zusammenkleben, siehe etwa auch hier oder hier. […]