Ab 1. Juli sind einseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr zulässig. In einer breitangelegten Aktion hat die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, FRC und acsi) zusammen mit der Zeitschrift Beobachter eine Vielzahl an Unternehmen angeschrieben, welche in den AGB einseitige Klauseln verwenden. Die Auswertung der Antworten zeigt, daß die Anbieter ohne juristisches Verfahren nicht bereit sind, …
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