Bislang finanziert die Allgemeinheit die Kosten von Abtreibungen. Denn die Solidargemeinschaft muß diese Kosten irrsinnigerweise tragen, weil Abtreibung von Kindern im obligatorischen Leistungskatalog der Grundversicherungen der Schweizer Krankenversicherungen enthalten ist. Dabei ist eine Schwangerschaft weder eine Krankheit noch ein Schwangerschaftsabbruch eine anerkannte „Verhütungsmethode“. Trotzdem finanziert man – Sonderfall Schweiz möchte man sagen – Abtreibungen über …
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