Haben Frauen nun mehr Angst davor, daß der Täter freigesprochen und sie selbst als Lügnerinnen dargestellt werden als davor, daß der Täter weiter frei herumlaufen kann? Diese Frage stellt sich unweigerlich, nach dem gestrigen Freispruch des Wettermodertors Jörg Kachelmann.

Müssen Vergewaltigungsopfer nun Agst haben sich gegen den Täter zu stellen? (Symbolbild)
Müssen Vergewaltigungsopfer nun Agst haben sich gegen den Täter zu stellen? (Symbolbild)

Nach nun 43 Verhandlungstagen, 10 Gutachten und 9 Monaten die ins Land gegangen sind wurde Jörg Kachelmann „ in dubio pro reo“ freigesprochen. „Damit bestätigt sich die schlimmste Befürchtung von Frauen. Die Angst, daß man ihnen eine Vergewaltigung nicht glaubt”, sagt Gudrun Wörsdörfer vom Frauennotruf in Frankfurt (Main).

 
Auch der Opferverein Weißer Ring kritisiert diesen Freispruch: „Das Verfahren mit seinen extremen Ausuferungen wird uns in unserer Arbeit behindern, weil viele Opfer davon abgehalten werden könnten, eine Vergewaltigung anzuzeigen“.

 

Einer Frau, die Anzeige erstatten oder sich einem Anwalt öffnen muß um gegen eine Vergewaltigung vorzugehen, fällt dies ohnehin nicht leicht. Es muß wahnsinnig schwer sein ein solches Leid zu erzählen, Fragen dazu zu beantworten und mit den eigenen schlechten und selbstverurteilenden Gedanken umzugehen. Nun müssen sich solche Frauen selbst diesen Schritt nochmals überlegen.
„Was ist wenn mir keiner glaubt?“, „Was ist wenn der Mann Macht und Geld hat und mich alle nur als Lügnerin sehen?“ , „Was ist wenn ich mein Erlebnis schildere und alle sagen ich habe es mir ausgedacht weil ich mir etwas davon verspreche?“ Solche Fragen können ewig weiter gehen, bis die Frau sich entschließt nicht zur Polizei zu gehen und der Täter dadurch geschützt wird.
Wie kann man diesen Frauen nun diese Bedenken nehmen? Es kann nicht in Ordnung sein, daß Frauen mehr Angst vor der Verurteilung der eigenen Person fürchten als daß dem Täter Gerechtigkeit widerfährt. Können wir diesen Frauen, nach einem solchen Urteil, diese Angst überhaupt nehmen?
Neben all dieser Kritik äußert sich Richter Seidling zu diesem Urteil folgendermaßen: „Wir sind überzeugt, daß wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin. (…)“

Der Wettermoderator und Unternehmen Jörg Kachelmann wurde im Zweifel für den angeklagten freigesprochen (Foto: René Mettke, GNU-Lizenz)
Der Wettermoderator und Unternehmen Jörg Kachelmann wurde im Zweifel für den angeklagten freigesprochen (Foto: René Mettke, GNU-Lizenz)

Details aus der Begründung wurden bekannt: Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, daß die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Gericht habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb „in dubio pro reo” (Im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen sei.
Es ist einleuchtend, daß ein Urteil nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden darf. Die Verdachtsmomente haben sich zwar im Laufe der Verhandlung „abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt”. Wie ist also hier vorzugehen? Abgeschwächt aber nicht verflüchtigt? Das bedeutet doch, daß die Schuld nicht abzuweisen ist und dennoch erhält Herr Kachelmann einen Freispruch. Wer denkt hier an die Folgen?

 
Die Richter sahen es als nicht erwiesen an, daß der 52-Jährige die Frau im Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Sie folgten mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft für den Wettermoderator gefordert.

Kachelmann werde für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt, hieß es in dem Urteil. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Kurz zur Vorgeschichte:

Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden – unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Vancouver, wo er bei den Olympischen Winterspielen für die ARD gearbeitet hatte. Er saß anschließend 132 Tage lang in Untersuchungshaft.

Im Laufe des Prozesses wiesen Kachelmanns Verteidiger Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin auf. Die Frau hatte in ihren ersten Vernehmungen zum Teil falsche Angaben gemacht und diese erst später korrigiert. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluß zu, daß sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Anklage hielt bis zum Schluß an ihrem Vorwurf gegen Kachelmann fest. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge räumte in seinem Plädoyer ein, daß man alle Indizien auch anders werten könne. „Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses – daß es auf die Gesamtschau ankommt.“ Er hatte zudem angekündigt, im Falle eines Freispruchs höchstwahrscheinlich Revision einzulegen.