(Remo Maßat)
In der freiheitlich orientierten Schweiz gab es eine Abstimmung zu biometrischen Pässen, die sehr sehr knapp ausfiel. Hätten ungefähr 1.500 Personen anders abgestimmt, so wäre der biometrische Paß in der Schweiz gar nicht möglich geworden.

Ich hatte damals die Seite Biometrischer-Paß.ch betrieben und aktiv in der Abstimmung mitgewirkt. Und zwar dafür, daß die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte erhalten bleiben.
Insoern interessierte mich, daß ein Anwalt aus Bochum hatte gegen die entsprechende EU-Verordnung geklagt hat, bei einem biometrischen Paß Fingerabdrücke abgeben zu müssen.
Seine Klage wurde vom berühmt-berüchtigten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen.
Zwar stelle die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepaß einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar, heißt es in einer Mitteilung zum Urteil des EuGH. Doch sei das gerechtfertigt, „um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu verhindern“.
Die linke deutsche Intellektuellen-Zeitung schreibt dazu, daß Illegale nicht mit gefälschten Pässen kommen und (kursiv):
Dieses Argument ist insofern erstaunlich, als Reisepässe auch ohne Fingerabdrücke in hohem Maß als fälschungssicher gelten. In Deutschland beispielsweise sind kaum Fälle bekannt, bei denen komplette Pässe gefälscht wurden.
Gleichzeitig hat der Chaos Computer Club bereits mehrfach gezeigt, wie leicht sich Fingerabdruckscanner täuschen und Fingerabdrücke fälschen lassen. Zuletzt bewies der CCC das mit dem iPhone 5S, dessen Fingerabdruckscanner sich problemlos umgehen ließ.