Es kann sehr schnell gehen, daß man mit deutschem Recht auch in der Schweiz konfrontiert ist.

Und dafür muß man kein Deutscher sein.

Das kann einfach so passieren.

Zum Beispiel, Sie sind ein (Schweizer) Internetunternehmer, der eine Praktikantin beschäftigt, die auf die Idee kommt, ein Bild eines deutschen Bundespräsidenten anläßlich einer Pressemeldung zu verwenden.

Sie hatten ihr den Auftrag gegeben, einen Bericht über den Rücktritt vom ehemaligen Bundespräsident Wulff zu schreiben in einer Internetzeitung, die Ihrer GmbH gehört bzw. damals von dieser betrieben und unterhalten wurde.

Die Praktikantin schaut auf Wikipedia nach und findet dort Bilder, die vom Bundespräsidenten Wulff gemacht wurden.

Darunter ein Foto mit dem Titel „Christian Wulff (* 19. Juni 1959 in Osnabrück) war von 2010-2012 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, zuvor war er Ministerpräsident des deutschen Bundeslandes Niedersachsen. (aufgenommen im Rahmen des Fotoprojekts Landtag Niedersachsen am 24. und 25. November 2009)“

Das ominöse Wikipedia-Projekt sollte später zur Löschung einer Schweizer GmbH, die kurz vor der Umwandlung zur AG stand, führen.

Doch dazu mehr.

Erstmal hier ein Bildschirmfoto des ominösen Wikipedia-Projekts namens „Fotoprojekt Landtag Niedersachsen“.

Wikipedia schreibt dazu:

Nachdem Ministerpräsident Christian Wulff die Schirmherrschaft über das Projekt Free Travel-Shirt übernommen hatte, konnte bei einem Termin mit dem Ministerpräsidenten eine weitere Kooperation der Wikipedia mit dem Niedersächsischen Landtag angestoßen werden. Mit Unterstützung des Präsidenten des Niedersächsischen Landtages sollten die Artikel der Abgeordneten des aktuellen Landtages durch freilizenzierte Fotos und inhaltliche Aufarbeitung der biographischen Artikel verbessert werden.

Soweit, sogut.

Bzw. so schlecht.

Wikipedia.de kooperiert als angeblich „neutrales“ Lexikon also mit Staatsorganen?

Wie dem auch sei.

Die Meldung über Wulff wurde publiziert seitens der damaligen Praktikantin der 1a Internet GmbH.

Und kurze Zeit später bekommt diese GmbH Post von der Wikipedia-Autorin namens „Martina Nolte“.

Das ist diese Frau hier.

Martina Nolte Wikipedia
Martina Nolte Wikipedia

Die Post von der Wikipedia-Autorin namens Martina Nolte kommt aber nicht von ihr sondern von einem Anwalt Müsse.

Dieser reklamiert, daß die Praktikantin beim frei verwendbaren Bild (unter Namensnennung) eben den Namen der Wikipedia-Fotografin nicht genannt hätte und fordert tausende Euro.

Der Anwalt zieht das Ganze schließlich weiter bis vors Amtsgericht Stuttgart, erwirkt dort Titel und schlußendlich zieht er das ganze bis zum Bezirksgericht Plessur.

Kosten im fünfstelligen Bereich sind es, um die es angeblich geht bzw. gehen soll.

Irgendwann ergeht ein Anruf dieses Anwalts Müsse bei der Schlagwort AG, Remo Maßat.

Er will wissen, ob es denn diese GmbH (1a Internet GmbH) überhaupt noch gibt.

Ich antworte ihm höflich, daß er sich für solche Auskünfte doch ans öffentliche Handelsregister wenden solle, nicht an Schlagwort AG.

Hier wird er dann erfahren haben, daß die GmbH gegen die er jahrelang kämpfte, schon seit über einem Jahr nicht mehr existent war.

Wohl, weil die damaligen Gesellschafter bzw. Aktionäre, die damals vor der Wahl standen, dieser Fotografin von Wikipedia, Martina Nolte und ihrem Anwalt eine fünftstellige Summe an Anwaltskosten, angeblichen Fotografinnen-Honoraren, Gerichtskosten in Deutschland und der Schweiz usw. usf. zu zahlen oder die GmbH nicht mehr aufrecht-zu-erhalten, sich lieber aus Gerechtigkeitsgründen für Letzteres entschieden hatten.

So zeigt dieser Fall Zweierlei:

  1. Wie schnell man auch in der Schweiz als Schweizer Firma plötzlich mit ausländischem deutschen Recht zu tun bekommen kann.
  2. Und zweitens auch das, daß nicht alle Abmahnanwälte und ihre sauberen Wikipedia-Mandantinnen mit ihrem Geschäftsmodellen immer guten Erfolg haben.
  3. Daß es zahlreiche arme Opfer geben dürfte, die arglos ein Bild eines Bundespräsidenten nehmen und sich nichts Böses denken, hinterher Böses erleiden.

Und desweiteren wohl auch, wie schnell es passieren kann, daß man einen deutschen Anwalt braucht, auch als Schweizer Firma oder Schweizer.

Nach deutscher Rechtsprechung können – was in der Schweiz undenkbar wäre – auch minderjährige Kinder bzw. deren Eltern kostenpflichtig zu tausenden Euroverurteilt werden, bzw. deren Eltern, wenn sie beispielsweise – ohne eine Wikipedia-Fotografin zu nennen – auf Facebook ein Bild des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff posten.

Rechtsgebiete des deutschen Strafrechts auf der Webseite einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei (Bildschirmfotoausrißquelle: https://kanzlei-gz.de/rechtsgebiete/strafrecht/)